Möchten Sie Ihren Kredit schneller zurückzahlen, um früher schuldenfrei zu sein? Dann nutzen Sie dazu Sondertilgungen oder erhöhen Sie – falls möglich – Ihre Rate. Falls Sie Ihren Kredit vorzeitig abzahlen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihren Kreditgeber fällig.
Um einen Kredit schneller zu tilgen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Welche Möglichkeiten Sie haben, verrät Ihnen der Blick in Ihren Kreditvertrag. Dort sind alle Nebenbedingungen aufgeführt.
Haben Sie in Ihrem Kreditvertrag Sondertilgungen vereinbart, können Sie einen bestimmten Teilbetrag oder auch den vollständigen Ratenkredit zurückzahlen. Das senkt Ihre Restschuld und verkürzt Ihre Laufzeit. Beachten Sie, wie hoch Ihre Sondertilgung maximal sein darf und wie oft Sie diese in Anspruch nehmen dürfen.
Haben Sie einen Abruf- oder Rahmenkredit, erfolgt die Rückzahlung (einschließlich Zinsen) flexibel: Sie entscheiden selbst, wann Sie wie viel tilgen. Meistens wird aber eine monatliche Mindestrückzahlung vereinbart. Erhöhen Sie Ihre Rate, um den Kredit schneller abzuzahlen.
Haben Sie einen flexiblen Immobilienkredit vereinbart, können Sie Ihre Rate häufig mehrfach während der Zinsbindung anpassen. Manche Kreditinstitute geben Ihnen auch bei besonderen Lebensereignissen, wie der Geburt eines Kindes, die Möglichkeit, Ihre Rate zu verändern.
Kredite können Sie vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit zurückzahlen. Dafür fällt für Sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, die Ihr Kreditinstitut für die entgangenen Zinserträge entschädigt.
Ratenkredite dürfen Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 1 Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als 1 Jahr, wird nur eine Entschädigung von 0,5 Prozent fällig. In der Regel sparen Sie bei einer vorzeitigen Rückzahlung sogar: Das liegt daran, dass der Zinssatz von 0,5 bis 1 Prozent der Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel unter dem Zinssatz Ihres Kredits liegt.
Auch Immobilienkredite können Sie vorzeitig abzahlen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch bei Ihrem Kreditinstitut. Die Stiftung Warentest bietet Ihnen einen Rechner, der Ihnen die maximale gültige Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung angibt.