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Ein Mann sitzt vor seinem Laptop und denkt über seine finanzielle Situation nach.
Artikel 3 Min. Lesezeit

Krise auf dem Konto

Für viele Menschen ist die finanzielle Situation unsicherer geworden. Steigende Preise für den täglichen Bedarf und besonders für Energie reißen große Löcher in die Haushaltskasse. Viele müssen den Gürtel enger schnallen. Trotzdem kann es passieren, dass das Budget durch eine Ausnahmesituation längerfristig aus dem Lot gerät. Dann ist professionelle Hilfe gefragt. Wann es Zeit ist zu handeln und welche Möglichkeiten es gibt, zeigt dieser Artikel.

Wann wird aus Verschuldung eine Überschuldung?

Verschuldet hat sich fast jeder schon einmal: Freunde haben erst mal das Geld für den Urlaub vorgestreckt, beim Auto hat man sich für einen Ratenkauf entschieden oder der Kredit für die Eigentumswohnung wird monatlich abbezahlt. Man schuldet also einer anderen Person eine bestimmte Summe Geld.

Bei der Verschuldung können die anfallenden Raten regelmäßig bezahlt werden, sie passen also noch in das zur Verfügung stehende Budget. Erst wenn die Raten nicht mehr bedient werden können, weil sie zu hoch sind und der Lebensunterhalt gefährdet ist, spricht man von Überschuldung.

Das Gespräch suchen und die Raten stunden

Ist die schwierige finanzielle Situation nur vorübergehend, können Sie diejenigen, denen Sie Geld schulden, um eine Stundung, also einen Zahlungsaufschub für eine bestimmte Zeit (in der Regel 3 bis 6 Monate), bitten. In dieser Zeit müssen Sie für einen Kredit dann Verzugszinsen zahlen und die Laufzeit verlängert sich. Alternativ können Sie um eine Tilgungsaussetzung bitten. Sie zahlen dann vorübergehend nur die Zinsen für den Kredit. Durch eine Tilgungsaussetzung sinkt die monatliche Rate und damit auch die finanzielle Belastung. Weil der Kredit nun aber über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt wird, verteuert er sich insgesamt durch die höhere Zinsbelastung.

Durch einen Schuldenvergleich lässt sich eine Privatinsolvenz oftmals umgehen.

Schuldenvergleich

Wenn der Schuldenberg zu groß ist, können Sie versuchen, sich mit den Gläubigern auf einen Vergleich zu einigen. Das kann eine Einmalzahlung sein oder viele kleine Raten. Ziel ist es, einen Teil der Schulden zurückzuzahlen und den Rest des Betrags erlassen zu bekommen. Durch einen Vergleich lässt sich eine Privatinsolvenz oftmals umgehen. Hilfe bietet dabei eine Schuldnerberatungsstelle.

Kontopfändung und Lohnpfändung

Wenn eine Kontopfändung droht oder schon eingegangen ist, sollten Sie schnell handeln, damit Ihnen das Nötigste zum Leben bleibt. Pfändungsschutz für das Existenzminimum erhalten Sie mit der Umstellung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto). Damit können Sie weiter am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und die wichtigsten Zahlungen wie z. B. Lebensmittel, Miete und Strom leisten. Den Antrag kann jeder Kontoinhaber bzw. jede Kontoinhaberin direkt bei der Bank oder Sparkasse stellen. Das P-Konto schützt dann automatisch Ihr Existenzminimum – egal, woher die Einnahmen stammen (Gehalt, Rente, Sozialleistungen etc.). Die Pfändungsfreigrenze für eine Einzelperson liegt bei 1.410 Euro pro Kalendermonat.

Gläubiger können sich mit ihren Forderungen auch direkt an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin der Person wenden, die Geld schuldet. Bei der „Lohnpfändung“ wird das Nettoeinkommen gepfändet, trotzdem bleibt ein Mindesteinkommen erhalten. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des  Einkommens richtig zu berechnen und die Summe an den Gläubiger abzuführen.

Insolvenzverfahren

Die Verbraucherinsolvenz gibt Menschen, die sich hoffnungslos überschuldet haben, die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Privatpersonen können beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung  eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Es bietet die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von seinen Schulden befreien zu lassen. Dazu müssen Sie 3 Jahre lang den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zur Tilgung Ihrer Schulden abtreten. Schuldnerberatungsstellen beraten Sie zur außergerichtlichen Einigung mit Ihren Schuldnern und zur Verbraucherinsolvenz.

Hilfe bei Schulden

Schuldnerberatungsstellen
Adressen und Beratungsstellen der örtlichen Bezirks-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung unter

meineschulden.de

Online-Schuldnerberatung
Adressen zur Onlineberatung per E-Mail oder Chat der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. unter

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