Es gibt viele Versicherungen, die Sie für eine sorglose Reise abschließen können. Doch nicht alle davon sind wirklich notwendig. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nur bei teuren Reisen. Auf eine Reisegepäckversicherung können Sie in der Regel verzichten. Sind Sie mit dem Mietwagen unterwegs, ist gegebenenfalls eine Mallorca-Police sinnvoll. Worauf Sie nicht verzichten sollten: die Auslandsreisekrankenversicherung, sie ist ein Muss für jeden Urlauber und jede Urlauberin.
Egal wo Sie unterwegs sind, der Krankenversicherungsschutz muss sein. Wenn Sie innerhalb der EU oder in Länder reisen, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten, die sie auch in Deutschland zahlen würde. Das muss aber längst nicht der vollen Höhe der Behandlungskosten entsprechen. Den Rest müssen Sie ohne Auslandsreisekrankenversicherung alleine zahlen – und das kann richtig teuer werden.
Reisen Sie in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen, ist die private Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie zahlt alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland. In der Regel decken die Versicherungen Aufenthalte von bis zu 6 Wochen im Ausland ab. Bei längeren Auslandsaufenthalten müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.
Sind Sie in Deutschland privat krankenversichert, gilt Ihr Versicherungsschutz gegebenenfalls auch für die ersten Wochen im Ausland. Prüfen Sie Ihren Vertrag und bessern Sie wenn nötig nach.
Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die Kosten, wenn Sie oder eine mitversicherte Person eine Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Gründen nicht antreten können. Sie können solch eine Versicherung für eine einmalige Reise oder als Jahrespolice abschließen. Viele Versicherungen bieten auch die Kombination von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. Die Reiseabbruchversicherung zahlt auch, wenn die Reise bereits angetreten wurde und vorzeitig beendet werden muss.
Reiserücktrittsversicherungen können Sie meist bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
Bei Pauschalreisen werden Ihnen häufig ganze Versicherungspakete angeboten, in denen neben der Reiserücktrittsversicherung eine Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung enthalten ist. Das brauchen Sie nicht unbedingt, greifen Sie lieber auf Einzellösungen zurück. Eine Reiseunfallversicherung ist unnötig, wenn Sie eine private Unfallversicherung haben und Ihr Reisegepäck ist häufig bereits durch eine Hausratversicherung versichert.
Die Reiserücktrittsversicherung gehört nicht zu den notwendigen Versicherungen. Sie kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie eine teurere Reise geplant haben und im Falle eines Stornos nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen.
Mit der sogenannten Mallorca-Police können Sie den Kfz-Haftpflichtschutz eines Mietwagens aufstocken. Die Versicherung gilt überall in Europa. Meistens bekommen Sie mit Ihrem Mietwagen bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Land kann dieser Schutz aber sehr gering sein, da sich die Versicherung an den landesüblichen Deckungssummen orientiert. Vor allem in Südosteuropa reichen die gesetzlichen Deckungssummen bei einem Unfall nicht aus. Die Mallorca-Police stockt dann die Deckungssumme auf. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Sie den Schutz nicht schon in Ihrer Kfz-Haftpflicht oder der privaten Haftpflichtversicherung haben.
Schauen Sie vor Abschluss einer neuen Versicherung für Ihre Reise, ob Sie nicht bereits abgesichert sind. Haben Sie zum Beispiel eine Kreditkarte mit Versicherungsschutz, enthält diese oftmals eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandsreisekrankenversicherung. Achtung: In manchen Fällen wird jedoch die Bezahlung der Reise mit eben jener Kreditkarte vorausgesetzt.