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Eine Krankenversicherung ist für jeden gesetzlich verpflichtend.
Artikel 3 Min. Lesezeit

Die Krankenversicherung: gesetzlich verpflichtend

Die Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtend. Werden Sie ernsthaft krank, können teure Behandlungskosten auf Sie zukommen. Die Krankenversicherung übernimmt dann die finanziellen Folgen einer Krankheit und schützt Sie so vor krankheitsbedingten finanziellen Engpässen. Je nach Einkommen und Lebenssituation können Sie zwischen der privaten oder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wählen.

Seit 2007 ist eine Krankenversicherung gesetzlich verpflichtend. Sind Sie krank, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Behandlungskosten. Auch die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente oder Vorsorgeuntersuchungen werden teilweise übernommen.

Gesetzlich oder privat

Je nach Ihrer Lebenssituation und Ihrem Einkommen können Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Alle Angestellten, die jährlich weniger als 69.300 Euro brutto verdienen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Ihre Krankenkasse können Sie dabei frei wählen. Verdienen Sie mehr als 69.300 Euro jährlich oder sind selbstständig, können Sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Circa 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gleich.

Manche Kassen bieten Extras an, wie z. B. die Übernahme der Kosten für Reiseimpfungen oder bestimmte Sportkurse. Zusatzleistungen (IGeL) müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Gesetzlich Krankenversicherte haben außerdem die Möglichkeit, private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen, z. B. für Zahnbehandlungen. Diese können in Einzelfällen sinnvoll sein.

Das kostet die gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 14,6 Prozent. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber davon die Hälfte. Die andere Hälfte müssen Sie selbst von Ihrem Bruttoeinkommen zahlen. Außerdem erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Die private Krankenversicherung

Wer sich nicht gesetzlich versichern will, muss eine private Krankenvollversicherung abschließen. Das geht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Freiberufliche und Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen grundsätzlich privat versichern.
  • Für Beamte und Beamtinnen lohnt sich die private Krankenversicherung besonders, weil sie beihilfeberechtigt sind (der Staat übernimmt also einen großen Teil der Kosten).
  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr lang ein Einkommen erzielt haben, das über der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro) liegt, können sich privat versichern.

Die private Krankenvollversicherung bietet mehr Leistung, ist aber oft teurer als die gesetzliche Krankenversicherung (Ausnahme: Verbeamtete oder gut verdienende Singles). Günstig sind Tarife, die ungefähr die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Meist sind dies die sogenannten Basistarife. Sind Sie angestellt, beteiligt sich der Betrieb anteilig an den Kosten.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein.

Je nach Familiensituation, beruflicher Entwicklung oder Krankheitsgeschichte kann die private Krankenversicherung vor allem im Alter teuer werden. Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Kasse ist in der Regel nicht möglich.

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