Ein Blick hinter die Kulissen hilft, die Unterschiede zwischen alltäglichen Zahlungsvorgängen zu kennen. Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen sind fast an allen Geldautomaten per Karte und PIN möglich. Mit einer Überweisung können Sie einmalig Beträge bezahlen, z. B. eine Rechnung. Ein Dauerauftrag lohnt sich, wenn Sie regelmäßig einen festen Betrag an die gleiche Person überweisen möchten, z. B. die Miete. Mit der Lastschrift geben Sie jemand anderem die Erlaubnis, Geld von Ihrem Konto einzuziehen.
Mit Ihrem Girokonto erhalten Sie in der Regel eine Giro- bzw. Debitkarte, bei deren Nutzung das Konto sofort belastet wird. Auf der Karte finden Sie das „girocard“-Zeichen und/oder den Hinweis „Debit“. Mit der Karte und Ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN) sind Auszahlungen z. B. am Geldautomaten bei ausreichendem Guthaben auf dem Konto immer möglich. An vielen Automaten können Sie außerdem per Karte und PIN auch Bargeld auf Ihr Konto einzahlen.
Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland Geldautomaten, an denen Bargeld kontaktlos, also ohne ein Stecken der Karte, abgehoben werden kann. Dabei halten Sie Ihre Karte lediglich vor den am Geldautomaten montierten Kontaktlos-Leser. Die PIN wird zur Sicherheit weiterhin abgefragt.
Heben Sie am besten immer nur Bargeld an den Geldautomaten ab, die zum Verbund Ihrer Bank oder Sparkasse gehören. Sonst wird es schnell teuer. Alternativ können Sie sich in immer mehr Supermärkten beim Einkauf mit Karte Bargeld auszahlen lassen. Das geht meist ab einem Einkaufswert ab 10 oder 20 Euro. Auch am Schalter können Sie sich Geld auszahlen lassen oder etwas einzahlen. Die Vordrucke dafür gibt es direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Je nach Kontomodell kostet die Bargeldeinzahlung oder -auszahlung am Schalter extra.
Die SEPA-Überweisung
Möchten Sie eine Rechnung bezahlen, eignet sich am besten die Überweisung. Dazu müssen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse einen Überweisungsauftrag erteilen. Das geht online oder per Überweisungsformular. Das Geld, das Sie überweisen wollen, wird dann auf das Konto des Empfängers bzw. der Empfängerin gebucht. Hierfür brauchen Sie die IBAN der empfangenden Person.
Mit der IBAN können Sie Zahlungen in Euro innerhalb Deutschlands und im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Großbritannien, Monaco, San Marino und der Schweiz vornehmen. Neben der IBAN ist der BIC ein weiteres Identifikationsmerkmal für SEPA-Überweisungen. Sie brauchen den BIC wenn Sie eine Überweisung in einer anderen Währung vornehmen oder eine Auslandsüberweisung machen möchten.
Im Europäischen Wirtschaftsraum müssen elektronische Überweisungen (z. B. über Online-Banking) innerhalb eines Geschäftstages übermittelt werden. Bei Papierüberweisungen kann die Überweisung 2 Tage dauern. Überweisungen in anderen Währungen (nicht in Euro) können bis zu 4 Geschäftstage dauern. Wenn Ihr Geld also zu einem festen Zeitpunkt bei der empfangenden Person sein muss, sollten Sie an diese Fristen denken. Kommt Ihr Geld zu spät an, weil die Bank die Abwicklung verzögert hat, muss sie Ihnen einen daraus entstehenden Schaden ersetzen. Auch Echtzeit-Überweisungen („Instant Payments“) sind in den meisten Instituten möglich, können jedoch extra kosten.
Fällt Ihre Überweisung auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wird sie erst am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Das gilt auch, wenn Sie die Überweisung nach Annahmeschluss aufgeben. Den Annahmeschluss Ihrer Bank oder Sparkasse finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Geben Sie beispielsweise am Freitag um 16 Uhr eine Überweisung in Auftrag und Ihre Bank oder Sparkasse hat einen Annahmeschluss von 15 Uhr, kann es sein, dass die Überweisung erst am Montag durchgeführt werden kann. Das Geld muss dann erst am Dienstag bei der empfangenden Person sein.
Wenn Sie regelmäßig einen festen Betrag an die gleiche Person überweisen wollen, ist der Dauerauftrag die beste Wahl. Dabei überweist die Bank oder Sparkasse den von Ihnen festgelegten Betrag regelmäßig. Sie regeln, wie viel Geld überwiesen werden soll und wann und wie oft das geschieht. Ein gutes Beispiel dafür ist die Miete, die Sie in der Regel monatlich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter überweisen.
Mit einer Lastschrift erlauben Sie jemand anderem, einmalig oder wiederkehrend Geld von Ihrem Konto einzuziehen, z. B. die Kosten für Strom oder Internet. Dafür braucht der Empfänger bzw. die Empfängerin ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
Zahlungsempfänger:innen müssen Ihnen auf dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Informationen mitteilen:
Soll von Ihrem Konto eine Lastschrift eingezogen werden, müssen Sie folgende Informationen angeben:
Überprüfen Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge.
Ihre Bank oder Sparkasse muss nicht überprüfen, ob eine Lastschrift zu Recht eingezogen wurde. Wurde von Ihrem Konto falsch abgebucht, haben Sie 8 Wochen Zeit, um eine Erstattung des Betrags zu verlangen. Das nennt sich Lastschriftrückgabe und ist für Sie kostenlos. Bei nicht autorisierten Zahlungen – also wenn Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben – haben Sie sogar 13 Monate Zeit.