Für viele Rentner ist es attraktiv, die neue gewonnene Freiheit mit einem kleinen Nebenjob zu füllen. Für andere ist dies eine dringende Notwendigkeit, um mit der Rente über die Runde zu kommen. Mit der 2021 neu eingeführten Grundrente, die bei langer Lebensarbeitszeit die erworbene Rente aufstockt, verbessert sich für manche Gruppen die Einkommenssituation im Alter. Fällt Ihre Rente besonders gering aus und Sie haben Lücken in Ihrer Erwerbstätigkeit, kann Ihnen die Grundsicherung helfen.
Sind Sie Rentner mit einer Regelaltersrente, können Sie jedem bezahlten Nebenjob nachgehen und Sie müssen auf keine Einkommensobergrenzen Rücksicht nehmen. Ab 450 Euro fallen dann aber zum Teil Sozialabgaben an.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine vorzeitige Alters- oder volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Hier können Sie aktuell bis zu 46.060 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Verdienen Sie mehr, wird Ihr darüber hinausgehender Verdienst zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Die Rente wird dann als „Teilrente“ gezahlt. Auch bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die nicht überschritten werden darf. Diese Grenze wird individuell berechnet. Da dies sehr komplex ist, sollten Sie sich unbedingt dazu bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Ab 2021 sorgt die Grundrente dafür, dass bei Menschen mit langer Lebensarbeitszeit und geringem Lohn die eigene Rente mit einem staatlichen Zuschlag aufgestockt wird. Diesen gibt es, wenn man mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen vorweisen kann. Bei der Berechnung des Zuschlags werden weitere Einkommensquellen wie Miete oder Betriebsrenten berücksichtigt, nicht jedoch das Vermögen. Zur Orientierung: Um den vollen Aufschlag zu erhalten, darf das monatliche Einkommen als Rentner bei höchstens 1.250 Euro
(Alleinstehende) und 1.950 Euro (bei Ehepartnern) liegen. Die Grundrente wird ohne Antrag und ergänzend zur Rente ausgezahlt.
Sind Sie Rentner mit einem gesamten monatlichen Einkommen von weniger als 865 Euro, haben Sie in der Regel Anspruch auf Grundsicherung. Die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung und wird aus Steuermitteln bezahlt. Sie umfasst neben einer Regelleistung (Alleinstehende 449 Euro / Paare 404 Euro pro Person) auch die Übernahme von Miete und Heizkosten. Auch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen. Damit das Sozialamt die Miete zahlt, sind „angemessene“ Unterkunftskosten Voraussetzung. Liegen Sie mit Ihrer Miete darüber, müssen Sie möglicherweise umziehen. Die Sorge, dass Angehörige bei der Grundsicherung herangezogen werden, ist in der Regel unbegründet, denn erst bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro würde der Leistungsanspruch gegenüber Angehörigen greifen.
Von dem eigenen Ersparten bleibt für Alleinstehende ein Freibetrag von 5.000 Euro. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es insgesamt 10.000 Euro Erspartes. Liegt Ihr Vermögen höher, steht Ihnen erstmal keine Grundsicherung zu. Für die Bestattungsvorsorge können zusätzlich rund 5.000 Euro pro Person zurückgelegt werden.
Neu eingeführt wurde ein Einkommensfreibetrag für die zusätzliche Altersvorsorge. Wenn Sie Grundsicherung erhalten, dürfen Sie mindestens 100 Euro und höchstens 225 Euro monatlich aus Ihrer privaten Altersvorsorge, wie z. B. Betriebs- oder Riesterrenten, behalten, ohne dass diese auf Ihre Grundsicherung angerechnet werden.