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Vererben oder Verschenken? Unser Experte antwortet.
Artikel 4 Min. Lesezeit

Verschenken oder Vererben? Antworten vom Experten

80 Prozent der Erbstreitigkeiten entstehen deshalb, weil entweder kein Testament vorhanden ist oder bei Vorhandensein eines Testaments unklare Formulierungen gewählt wurden. Wie man beizeiten Regelungen treffen kann, um den eigenen Nachlass gerecht unter den Nachkommen aufzuteilen, erläutert im Interview unser Vortragsreferent, Rechtsanwalt Werner Nied.

Geld und Haushalt: Kann man im Testament alles regeln, wie man es möchte?

Nied: Man kann in einem Testament nahezu alles regeln, was man möchte. Wichtig ist nur, zu wissen, was man will, und dass man dies klar formuliert und dann umsetzt. 80 Prozent der Erbstreitigkeiten entstehen deshalb, weil entweder kein Testament vorhanden ist oder bei Vorhandensein eines Testaments unklare Formulierungen gewählt wurden. Diese lassen dann verschiedene Auslegungen zu und jeder Betroffene wird das Testament so auslegen, wie es zu seinem Vorteil gereicht.

Ein Testament sollte klare Regelungen treffen und keinen Raum für Interpretationen lassen.

Geld und Haushalt: Wie gelingt es, Vermögen gerecht unter den Nachkommen aufzuteilen, wenn die Werte sehr unterschiedlich ausfallen (z. B. ein Haus und wenig Bargeld)?

Nied: Oft möchte man im Todesfalle einzelnen Kindern einzelne Gegenstände, z. B. das Haus dem Sohn oder das Auto der Tochter, zukommen lassen. Hier sollte unbedingt geregelt werden, ob das Kind, das das Haus übertragen bekommen soll, im späteren Erbfall an die Geschwister einen Ausgleich zahlen soll oder nicht. Es könnte auch ein Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Weiter muss geregelt werden, ob das Kind, das einen einzelnen Gegenstand bekommen soll, sich diesen Wert bei der Erbauseinandersetzung anrechnen lassen muss, damit jedes Kind wertmäßig gleich viel erbt, oder ob es den Gegenstand vorweg aus der Erbmasse erhält und der Rest dann aufgeteilt wird. Im ersten Fall spricht man von einer Teilungsanordnung, im zweiten von einem Vermächtnis.

Ein Beispiel: Ein Nachlass besteht insgesamt aus 100.000 Euro Bankvermögen und einem Pkw im Wert von 10.000 Euro. Die Tochter soll den Pkw erhalten. Bei einer Teilungsanordnung bekommt sie den Pkw, muss sich den Wert aber anrechnen lassen, erhält folglich wertmäßig 55.000 Euro. Bei einem Vermächtnis erhält sie den Pkw vorweg und der Rest wird, wenn Sohn und Tochter je zu einer Hälfte erben sollen, gleichmäßig aufgeteilt; die Tochter erhält dann insgesamt wertmäßig 60.000 Euro, der Sohn 50.000 Euro.

Vererben oder verschenken? Rechtsanwalt Nied antwortet auf unsere Fragen.

Geld und Haushalt: Empfehlen Sie Patchworkfamilien eher, Vermögen zu Lebzeiten aufzuteilen, also zu schenken, oder ein Testament zu machen?

Jede Situation erfordert besondere Lösungen.

Nied: Wenn jeweils Kinder aus erster Ehe und auch gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist genau zu überlegen, was man will. Man könnte die Kinder aus erster Ehe schon lebzeitig bedenken, sodass im Todesfall insoweit keine Auseinandersetzungen mehr erforderlich sind. Dann sollte möglichst ein Erbverzicht, der nur notariell möglich ist, vereinbart werden, damit das sonstige Vermögen dann im Todesfall bei dem zweiten Ehegatten und/oder den gemeinsamen Kindern verbleibt. Will man die Kinder aus erster Ehe erst im Todesfall begünstigen, bietet es sich an, den Ehegatten als Vorerben und die einseitigen Kinder als Nacherben einzusetzen. Will man alle Kinder gleich behandeln, sind wieder andere Lösungen gefragt, wobei insbesondere Pflichtteilsansprüche der einseitigen Kinder des zuerst verstorbenen Ehegatten zu beachten sind.

Geld und Haushalt: Was raten Sie, wenn Familien in Gelddingen so zerstritten sind, dass kein Gespräch mehr möglich ist?

Nied: Streit um das Nachlassvermögen hat schon viele Familien zerrüttet. Ursachen dürften meist Konflikte unter den Angehörigen sein, die jahrelang nicht angesprochen worden sind. Ein unklares und laienhaft formuliertes Testament verschlimmert die Lage dann noch. Ist die Verwandtschaft in Gelddingen schon lebzeitig so zerstritten, dass keine Gespräche mehr möglich sind, setzt sich dies im Todesfall fort. Hintergrund ist u. a. auch, dass eine Erbengemeinschaft nur gemeinsam handeln kann. Hier könnte in einem Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker hat den Willen des Erblassers so, wie er es im Testament festgelegt hat, umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker wickelt dann das Testament ab, kann unabhängig von den Miterben handeln und verteilt den Nachlass an die einzelnen Miterben. So wird viel Streit
vermieden, der Geldbeutel geschont und eine zügige Nachlassabwicklung ermöglicht.

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