Viele Verbraucher:innen wechseln aus Bequemlichkeit ihre Bankverbindung nicht. Doch bei einem Kontowechsel sind das bisherige und das neue Kreditinstitut gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Dazu stellen sie einander die erforderlichen Informationen bereit und unterstützen Sie dabei, alle Zahlungen auf das neue Konto umzustellen. Beide Institute sind dafür verantwortlich, dass der Kontowechsel fristgerecht funktioniert.
Ihr Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, Ihnen den Kontowechsel einfach zu machen. Sobald Sie sich für ein neues Kreditinstitut und einen Kontowechsel entschieden haben, sprechen Sie Ihre neue Bank oder Sparkasse an. Sie leitet den Kontowechsel ein, sobald Sie das Formular der gesetzlichen Kontenwechselhilfe unterschrieben haben.
Im Rahmen des Kontowechsels können Sie dann Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen auswählen, die in Zukunft von Ihrem neuen Konto ausgeführt werden sollen. Von Ihrem alten Kreditinstitut bekommen Sie dazu eine Liste mit allen Zahlungen der letzten 13 Monate. Aus dieser Liste können Sie auch die Zahlungspartner auswählen, die über Ihren Kontowechsel und Ihre neue Kontoverbindung informiert werden sollen. Das neue Kreditinstitut übernimmt die Benachrichtigung für Sie.
Einige Kreditinstitute bieten neben der gesetzlichen Kontenwechselhilfe auch einen freiwilligen Service an und unterstützen ihre Kundinnen und Kunden beim Wechsel. Das geht dann häufig direkt online. Dabei arbeiten die Institute teilweise mit Dienstleistern zusammen, die den Wechsel übernehmen. Der Ablauf ist ähnlich wie bei der gesetzlichen Kontenwechselhilfe per Formular. Die Banken und Sparkassen sind bei diesem zusätzlichen Service aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Beim Kontowechsel ist das richtige Timing wichtig.
Sie können entscheiden, zu welchem Zeitpunkt, Sie das alte Konto kündigen, das heißt, ab wann es aufgelöst werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie das Konto mit allen seinen Funktionen nutzen. Das neue Konto können Sie mit allen Funktionen direkt nach der Kontoeröffnung nutzen. Denken Sie daran, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie Ihre neue Debitkarte (girocard) und ggf. die Kreditkarte und Online-Zugänge zugeschickt bekommen.
Am besten ist es, wenn sich die Laufzeit von altem und neuem Konto etwas überschneiden.
Beachten Sie bitte, dass auch kurz vor Schließung Ihres alten Girokontos noch Abgänge stattfinden können (z. B. Lastschriften oder Kosten für das Girokonto). Lassen Sie deshalb noch etwas Guthaben auf Ihrem alten Konto, solange es nicht gekündigt ist. Damit vermeiden Sie mögliche kostenpflichtige Rückbuchungen, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Das Guthaben von Ihrem alten Konto wird beim Kontowechsel dann automatisch auf Ihr neues Konto überwiesen. Kündigen Sie das alte Konto deshalb nicht direkt, sondern lassen Sie es einige Zeit mit dem neuen Konto überlappen.
Übrigens: Ein Kontowechsel ist ein guter Anlass, alte Verträge, Mitgliedschaften, Versicherungen und Abos zu überprüfen: Nutzt man das Angebot noch? Bis wann läuft die Kündigungsfrist? Außerdem können Sie die Liste mit allen ein- und abgegangenen Zahlungen nutzen, um schnell Ihre festen Ausgaben im Haushaltsbuch aufzustellen.
Noch ein letzter Impuls: Einmal im Jahr stellt Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse eine aktuelle Auflistung der Kosten für Ihr Girokonto zur Verfügung. Schauen Sie sich die Kosten an. Vielleicht lässt sich mit einem Kontowechsel noch etwas einsparen?