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Wer erwägt, früher in Rente zu gehen, sollte genau rechnen.
Artikel 4 Min. Lesezeit

Früher oder später in Rente – Was rechnet sich?

Vielleicht erwägen Sie, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, um endlich mehr Zeit zu haben oder weil 40 Arbeitsjahre einfach genug für Sie sind. Der Rentenbeginn mit 63 ist möglich, wenn Sie lange genug gearbeitet haben. Ausschlaggebend sind Ihr Geburtsjahr und Ihre Versicherungsjahre. Sie sollten auf jeden Fall genau rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher gehen, reduziert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent. Und das dauerhaft. Fühlen Sie sich fit, um sogar noch länger zu arbeiten, kommt dies Ihrer Rente zu Gute.

Voraussetzungen für eine Rente ohne Abschlag

Möchten Sie ohne Abzüge in Rente gehen, müssen Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Diese Grenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Ausnahmen gelten für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann je nach Geburtsjahr zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Die Staffelung richtet sich nach dem Geburtsjahr, für vor 1953 Geborene geht das mit 63 Jahren, für ab 1964 Geborene erst mit 65 Jahren.

Frühzeitig in Rente gehen

Ein vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren ist und bleibt möglich, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erreicht haben und damit langjährig versichert sind. Allerdings wird Ihre Rente dann deutlich gekürzt. Zum einen sammeln Sie durch die fehlenden Beitragsjahre weniger Entgeltpunkte, was Ihre Rente geringer ausfallen lässt und zum anderen verringert sich Ihr Rentenanspruch um 0,3 Punkte pro Monat, pro Jahr also um 3,6 Punkte. Diese Abzüge werden als Rentenabschlag ausgewiesen und sind dauerhaft. Gehören Sie den jüngeren Jahrgängen an, fällt der Abschlag umso höher aus. Grund ist das ansteigende Renteneinstiegsalter. Der maximale Abschlag liegt mit 14,4 Prozent beim Geburtsjahrgang 1964.

Wenn Sie mit dem früheren Renteneintritt liebäugeln, können Sie ab dem 50. Lebensjahr Abschläge mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Die Ausgleichszahlungen lassen sich über mehrere Jahre verteilen. Ihre Rentenversicherung kann Sie hierzu beraten, ob das für Sie lohnend ist.

Unser Tipp für Sie

Aufwendungen für Altersvorsorge können Sie beim Finanzamt geltend machen. So nehmen Sie noch Steuervorteile mit.

Kürzer treten mit Altersteilzeit

Altersteilzeit kann ein attraktives Angebot sein, um den Übergang in den Ruhestand sanfter zu gestalten. Doch das geht immer nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Hat dieses Modell Ihr Interesse geweckt, informieren Sie sich, ob in Ihrem Tarifvertrag Regelungen zur Altersteilzeit enthalten sind oder fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach. Folgende Voraussetzung müssen Sie dafür erfüllen: Sie sind mindestens 55 Jahre alt und waren innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darüber hinaus muss die Altersteilzeit so gewählt werden, dass sie mit dem Beginn der gesetzlichen Rente endet.

Varianten der Altersteilzeit

Entweder Sie arbeiten die Hälfte des vereinbarten Zeitraums voll und die andere Hälfte gar nicht und erhalten über den gesamten Zeitraum hinweg ein Teilzeitgehalt oder Sie arbeiten über den vollen Zeitraum in Teilzeit, ebenfalls mit Teilzeitgehalt. Üblich sind meist 6 Jahre als Gesamtzeitraum für die Altersteilzeit, davon sind 3 Jahre Vollzeitphase und 3 Jahre als Freistellungsphase. Wichtig zu wissen: mindestens 20 Prozent legen die Arbeitgeber auf das halbe Nettogehalt obendrauf. Viele Tarifverträge gehen sogar noch etwas weiter und garantieren 80 bis 85 Prozent des früheren Nettogehalts. Auch die Rentenbeiträge müssen die Arbeitgeber aufstocken. Dies kann bis zu 90 Prozent betragen. Das kann für Sie durchaus lukrativ sein. Lassen Sie sich aber am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, um die tatsächlichen Minderungen aufgrund der Altersteilzeit richtig einzuschätzen.

Früher in Rente wegen Erwerbsminderung

Wer nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit beantragen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass man generell in seinem Leben schon 5 Jahre pflichtversichert war und zusätzlich innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre pflichtversichert gewesen ist. Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden, je nach vorhandener Leistungsfähigkeit.

Ausschlaggebend für die Rentenhöhe sind vor allem die erworbenen Entgeltpunkte. Da diese bei jüngeren Menschen eher niedrig ausfallen, werden hier sogenannte Zurechnungszeiten herangezogen. Die Zurechnungszeiten enden bei einem Beginn der Rente in 2023 bei 66 Jahren – es wird also gerechnet als hätten Sie bis zum 66. Lebensjahr gearbeitet. Bis 2031 wird diese in weiteren Monatsschritten auf die dann geltende Regelaltersgrenze angehoben.

Die Rente aufschieben?

Sind die Voraussetzungen gegeben, kann es sich durchaus lohnen, die Lebensarbeitzeit etwas zu verlängern. Denn nicht für alle Menschen ist der Ruhestand die erstrebte Position. Sind Energie und Freude am Beruf noch da und der Arbeitgeber macht mit, kann sich das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus positiv auswirken – auch finanziell.

Für jeden Monat, den Sie dranhängen, steigt Ihr späterer Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Arbeiten Sie ein Jahr länger, macht sich dies mit einem Zuschlag von 6 Prozent bemerkbar. Und zusätzlich verbessern Sie Ihre Rente durch die weiteren Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.

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