Wenn Kinder aus dem Elternhaus ausziehen, gibt es viel zu planen. Als Eltern können Sie den Weg in die Selbstständigkeit nicht nur finanziell, sondern auch ganz praktisch unterstützen, beispielsweise bei der Wohnungssuche und -besichtigung, als Umzugshilfe oder bei Behördengängen. Am Anfang steht erst mal ein Kassensturz, um zu ermitteln, welches Budget vorhanden ist und welche Kosten mit dem Auszug verbunden sind.
Ermitteln Sie gemeinsam das verfügbare monatliche Budget für den neuen Lebensabschnitt. Während der ersten schulischen oder beruflichen Ausbildung sind Sie als Eltern auch Ihrem erwachsenen Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Nach dem Auszug gibt es dafür einen festen Bedarfssatz für den Kindesunterhalt – unabhängig vom Einkommen. Das Kindergeld, BAföG oder auch regelmäßige Einkünfte des Kindes werden davon abgezogen. Der Kindergeldanspruch besteht bis zur Volljährigkeit, bei Kindern in Ausbildung oder Studium sogar bis zum 25. Geburtstag. Lassen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit, einem Studierendenwerk oder der Gemeinde beraten, ob Ihr Kind Anspruch auf staatliche Förderungen wie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld hat. Informieren Sie sich auch über mögliche Stipendien. Als letzte Möglichkeit sollten Sie Studienkredite oder Darlehen in Betracht ziehen, die meist sehr teuer sind.
WG-Zimmer, Wohnheim oder eigene Wohnung – was liegt im Budget? Nicht nur die Wohnform, sondern auch die Entscheidung für einen bestimmten Wohnort haben einen großen Einfluss auf die monatlichen Kosten. Hinzu kommen Ausgaben für Ernährung, Mobilität, Lernmittel, Freizeit usw. Im Schnitt liegen die monatlichen Lebenshaltungskosten im Studium aktuell bei ca. 850 Euro, wobei die Warmmiete den größten Anteil ausmacht – Tendenz steigend.
Teuer wird vor allem der 1. Monat nach dem Auszug. Hier werden die Monatsmiete und zusätzlich die Mietkaution fällig. Das können höchstens drei Monatskaltmieten sein. Richten Sie für regelmäßige Zahlungen wie die Miete am besten Daueraufträge ein.
850 Euro betragen die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im Studium pro Monat.
Prüfen Sie frühzeitig Ihren Versicherungsschutz und bessern Sie gegebenenfalls nach. Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, sind Ihre Kinder meist bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag oder bei einem anschließenden Studium bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert. Informieren Sie sich zu den Einkommensgrenzen der gesetzlichen Familienversicherung Ihrer Kinder, wenn diese einen Nebenjob ausüben wollen.
Unterstützen Sie Ihr Kind unbedingt bei der Prüfung des Mietvertrags und kontrollieren Sie das Übergabeprotokoll der Wohnung. Notieren Sie bei Einzug alle Zählerstände. Beim Einzug in ein neues Zuhause werden häufig ein Internetvertrag oder auch ein Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen. Um Kosten zu sparen, helfen Vergleichsportale im Internet. Alte Verträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio am Heimatort sollten Sie rechtzeitig kündigen.
Auch wenn Sie den Umzug in Eigenregie durchführen, meist fallen Kosten für die Miete eines Transporters oder den Kauf von Umzugskisten an. Auch muss das neue Zuhause ausgestattet werden. Überlegen Sie gemeinsam, was mitgenommen oder geschenkt werden kann oder was Sie neu kaufen. Nutzen Sie hierbei auch günstige Alternativen wie Flohmärkte oder Kleinanzeigen. Ebenfalls sollten Sie Kosten für kleine Renovierungsarbeiten einkalkulieren. Planen Sie außerdem die Kosten für eine Mietkaution ein. Sie darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Die Kaution kann auch in drei Raten an den Vermieter bzw. die Vermieterin gezahlt werden. Wird zusätzlich eine Elternbürgschaft verlangt, ist das nicht zulässig.