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Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Was Eltern zum Taschengeldparagraphen wissen sollten.
Artikel 3 Min. Lesezeit

Ab wann darf mein Kind alleine Rechtsgeschäfte tätigen?

Ihr minderjähriges Kind kauft sich ohne Rücksprache mit Ihnen ein Tablet. Sie wollen den Kauf rückgängig machen und führen gegenüber dem Händler die beschränkte Geschäftsfähigkeit Ihres Kindes an. Doch hier greift der Taschengeldparagraph. Der Vertrag ist auch ohne Ihre Zustimmung gültig, wenn Ihr Kind sein Taschengeld eingesetzt hat.

Kinder zwischen 7 und unter 18 Jahren können zwar Verträge abschließen, aber sie sind nur gültig, wenn die Eltern zustimmen. Sie sind als Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig. Doch kein Gesetz ohne Ausnahme. Kinder und Jugendliche brauchen Freiheiten, um selbstständig zu werden – auch beim Thema Geld. Aus diesem Grund sieht das Gesetz eine Regelung vor, die den Kindern und Jugendlichen eine gewisse Eigenständigkeit bei Geldgeschäften einräumt. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im §110, dem sogenannten Taschengeldparagraphen, geregelt. Die Vorschrift besagt, dass ein Vertrag, den ein Minderjähriger geschlossen hat, auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam ist, wenn ihm die verwendeten Mittel zur freien Verfügung standen.

Wann greift der Taschengeldparagraph?

Kauft sich Ihr Kind beispielsweise ein Tablet von seinem angesparten Geld, ist der Vertrag also trotz der beschränkten Geschäftsfähigkeit wirksam. Ob Ihr Kind nun seine Zeit mit dem Tablet verbringen darf, ist nun keine rechtliche Frage mehr, sondern hier sind Sie als Eltern nun in Ihrem Erziehungsauftrag gefordert.

Der Taschengeldparagraph umfasst mehr als nur die Taschengeldzahlungen.

Beim Taschengeldparagraph gilt: Das eingesetzte Geld muss nicht zwingend als Taschengeld ausgezahlt worden sein und es ist auch nicht, wie oft fälschlich angenommen, auf den Umfang eines Taschengeldes reduziert. Auch lange angespartes Geld oder ein besonderes Geldgeschenk, über das das Kind eigenständig verfügen darf, kann das Kind für Anschaffungen nutzen, ohne dass die Eltern zustimmen müssen.

Ausnahmen des Taschengeldparagraphen

Anders sieht es aus, wenn Dritte ins Spiel kommen. Bedenken die Großeltern ihr Enkelkind mit einem großzügigen Geldgeschenk, damit es sich das langersehnte Tablet kaufen kann, ist der Kaufvertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Eltern gültig. Ansonsten bleibt der Kaufvertrag bis zur Zustimmung der Eltern rechtlich gesehen „schwebend unwirksam“.

Jugendliche sind vor Zahlungsverpflichtungen geschützt

Auch wenn Jugendliche anhand des Taschengeldparagraphen am Geschäftsleben teilnehmen können, so sind sie als Minderjährige vor Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft geschützt. Abonniert der 14-jährige Sohn eine Jugendzeitschrift und lässt am Ende des Monats 20 Euro von seinem Jugendkonto einziehen, ist der Bezug der Zeitschrift für den vergangenen Monat wirksam. Für die Zukunft hat der Sohn aber noch nichts bezahlt und der Vertrag bleibt „schwebend unwirksam“.

Verträge in die Zukunft bleiben schwebend unwirksam.

Im Alltag sichern sich Verkäufer und Verkäuferinnen oftmals ab und fordern bei größeren Anschaffungen eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein. So ersparen sie sich mühsame Elterndiskussionen. Diese vorbeugende Maßnahme greift oftmals nicht bei Online-Bestellungen. Tragen Sie deshalb selbst zur Klarheit bei und machen Sie Ihrem Kind deutlich, welche Freiheiten Sie ihm lassen und bei welchen Kaufentscheidungen Sie eingebunden werden möchten. Klären Sie Ihr jugendliches Kind über die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag auf. So ist es gut vorbereitet auf die Volljährigkeit: Denn ab 18 Jahren ist Ihr Kind dem Minderjährigenschutz entwachsen und voll geschäftsfähig.

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