Wenn der 60. Geburtstag näher rückt, denken die meisten Menschen früher oder später über ihre Rente nach. Wann ist der beste Zeitpunkt? Wie viele Abzüge gibt es, wenn man früher geht? Wie hoch fällt die Rente überhaupt aus und wird sie reichen? Wenn Sie Ihre Zahlen einmal genauer ansehen, schärft sich das Bild schon etwas.
Einmal jährlich erhalten Sie Ihre Renteninformation. Das ist Ihre voraussichtliche Bruttorente. Davon werden noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen. Für die Sozialversicherungen werden rund 11 Prozent der Bruttorente fällig. Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Über den Daumen gepeilt kann man aber mit Abzügen in Höhe von 20 Prozent für Steuern und Sozialversicherungen rechnen. Sie werden also weniger Rente ausgezahlt bekommen, als auf der Renteninformation steht.
Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt der Renteninformation alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie ist wesentlich ausführlicher und berücksichtigt z. B. auch Hinterbliebenenrenten. Spätestens jetzt sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto gründlich prüfen. Achten Sie darauf, dass alle versicherungsrechtlich bedeutenden Zeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Unter anderem sind das Ihre Schul-, Studien-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben.
Um Ihre voraussichtlichen Einnahmen im Ruhestand abschätzen zu können, zählen Sie die Angaben aus Ihrer Renteninformation und alle weiteren Rentenansprüche zusammen. Das können Betriebsrenten (Personalabteilung fragen), Renten bei berufsständischen Versorgungswerken oder privat abgeschlossene Rentenversicherungen (Versicherungsscheine prüfen) sein. Notieren Sie die niedrigsten Werte, dann sind Sie mit Ihrer Kalkulation auf der sicheren Seite. Setzen Sie dabei unbedingt Ihre Nettorente an. Ziehen Sie nun von den errechneten Monatseinnahmen rund 80 Prozent Ihrer jetzigen Ausgaben ab. Für eine grobe Planung ist dieser Wert erst einmal realistisch.
Von der Bruttorente werden ca. 20 % für Steuern und Sozialversicherungen abgezogen.
Ein vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren ist und bleibt möglich, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erreicht haben und damit langjährig versichert sind. Allerdings wird Ihre Rente dann deutlich gekürzt. Zum einen sammeln Sie durch die fehlenden Beitragsjahre weniger Entgeltpunkte, was Ihre Rente geringer ausfallen lässt. Zum anderen verringert sich Ihr Rentenanspruch jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns um 0,3 Punkte, pro Jahr also um 3,6 Punkte.
Die abschlagsfreie Rente bekommen alle, die bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Diese Grenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Ausnahmen gelten für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Versicherungsjahren.
Wenn Sie mit dem früheren Renteneintritt liebäugeln, können Sie ab dem 50. Lebensjahr die Abschläge mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. Die Ausgleichszahlungen können Sie über mehrere Jahre verteilen und als Aufwendungen für Altersvorsore beim Finanzamt geltend machen.
Die gesetzliche Rentenversicherung fördert eine längere Lebensarbeitszeit: Pro Monat, den Sie später in Rente gehen, erhöht sich Ihr späterer Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Gehen Sie 1 Jahr später in Rente, erhalten Sie somit einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente noch durch die weiter laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung.
Die staatliche Rente müssen Sie 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn beantragen. Der Antrag muss an den richtigen Versicherungsträger geschickt werden, Sie finden ihn in Ihren Rentenauskünften der letzten Jahre. Danach erhalten Sie Ihren Rentenbescheid. Dieser enthält eine Vielzahl an Informationen, unter anderem zur Rentenhöhe, zum Zahlungsbeginn und zur Auszahlung. Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen.
Renten müssen versteuert werden. Wer 2025 in Rente geht, zahlt auf 83,5 Prozent seiner gesetzlichen Renteneinkünfte Steuern. Bis 2040 erhöht sich der Satz jährlich um 1 Prozent. Ab 2040 sind Renten komplett steuerpflichtig. Steuern fallen aber nur an, wenn die Rentenzahlungen nach Abzug aller Ausgaben (z. B. Krankenversicherung) über dem Grundfreibetrag liegen. Er liegt bei 11.604 Euro für Alleinstehende bzw. 23.208 Euro für Ehepaare pro Jahr (Stand: 2024). Bei Bezügen aus privaten Rentenversicherungen wird nur ein fester Ertragsanteil versteuert. Dieser liegt mit 65 Jahren bei 18 Prozent. Lediglich 18 Prozent der ausgezahlten Rente sind somit steuerpflichtig.
Wichtig zu wissen: Wer als Rentnerin oder Rentner Einkünfte hat, die über dem Grundfreibetrag liegen, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Beziehen Sie Rente, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge höher als 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro sind. Die Bescheinigung verhindert, dass Steuern auf die Kapitalerträge gezahlt werden müssen. Dazu muss das steuerpflichtige Jahreseinkommen insgesamt unter 11.604 Euro (Alleinstehende) bzw. 23.208 Euro (Verheiratete) liegen. Da die Rente nur teilweise versteuert werden muss, rutschen viele unter diese Jahresgrenze. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen Sie beim Finanzamt.
Den Rentenantrag stellen oder Informationen anfordern können Sie online oder über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.