Teilen auf Socialen Netzwerken
Mit der Hausratversicherung ist das Zuhause gut abgesichert.
Artikel 2 Min. Lesezeit

Zuhause rundum gut geschützt mit der Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung ist Ihr Zuhause abgesichert. Sie schützt Ihre Einrichtungsgegenstände gegen Schäden wie Feuer oder Leitungswasser. Der benötigte Versicherungsschutz kann pauschal mit 650 bis 800 Euro pro Quadratmeter ermittelt werden. Die Hausratversicherung ist auch im Urlaub gültig. Fahrräder lassen sich oft günstig mitversichern.

Das eigene Hab und Gut zu schützen ist für viele eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Die klassische Versicherung dafür ist die Hausratversicherung. Sie schützt Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Blitzschlag, Raub, Explosionen oder Vandalismus.

Wussten Sie schon?

Schäden durch Blitzschlag sind nur über die Hausratversicherung abgesichert, wenn der Blitz direkt ins Haus einschlägt. Das ist selten der Fall; sichern Sie deshalb auch Überspannungsschäden ab.

Versichert sind alle beweglichen Einrichtungsgegenstände. Bei einer Erstattung im Schadensfall geht die Versicherung immer vom Wiederbeschaffungswert aus. Das heißt, erstattet wird Ihnen nur der Preis, den Sie heute zahlen müssten, um den kaputt gegangenen Gegenstand wieder neu zu beschaffen.

Unterversicherung vermeiden

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten Versicherungen regelmäßig an, die Gesamtversicherungssumme pauschal zu ermitteln. Das nennt sich Unterversicherungsverzicht. Dabei wird ein pauschaler Betrag – in der Regel 650 bis 800 Euro – mit der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung/Ihres Hauses multipliziert. Wenn Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Einrichtung errechnen wollen, helfen Ihnen Inventarlisten und eine offizielle Schätzung Ihrer Wertgegenstände.

Die Hausratversicherung ist auch im Urlaub gültig.

Die Hausratversicherung gilt auch während des Urlaubs, zum Beispiel wenn Diebe ins Hotelzimmer einbrechen oder Sie ausgeraubt werden. Dieser Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt in der Regel für maximal 3 Monate. Die Hausratversicherung zahlt aber nur, wenn Sie den Schaden auch der Polizei melden.

Das Fahrrad mitversichern

Bei vielen Hausratversicherungen können Sie Ihr Fahrrad für 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme mitversichern. Achten Sie dabei auf den Nachtschutz: Ihr Rad sollte auch zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens versichert sein, wenn es z. B. im Hof steht und nicht in einem extra abgeschlossenen Raum.

Wussten Sie schon?

Mit dem Versicherungs-Check können Sie Ihre Versicherungen schnell auf den neuesten Stand bringen. Die interaktive Liste zeigt, welche Versicherungen in welcher Lebenssituation wichtig sind.

Zur Checkliste

Passende Ratgeber

Stichworte

Das könnte Sie auch interessieren

Dieser Artikel liegt
jetzt in Ihrem Warenkorb.
Die Broschüren und ihr Versand sind für Sie kostenfrei.

Pro Ratgeber können Sie maximal 5 Stück bestellen. Wenn Sie als nicht kommerzielle Organisation eine größere Menge benötigen, benutzen Sie unser Bestellformular für Organisationen oder wenden Sie sich bitte an guh@dsgv.de.

Bestellwünsche mit Lieferadresse außerhalb Deutschlands richten Sie bitte auch per E-Mail an guh@dsgv.de.
Hinweis: Dieses eingebettete Video wird von YouTube bereitgestellt. Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von Youtube hergestellt.

Die Broschüren und ihr Versand sind für Sie kostenfrei.

Pro Ratgeber können Sie maximal 5 Stück bestellen. Wenn Sie als nicht kommerzielle Organisation eine größere Menge benötigen, benutzen Sie unser Bestellformular für Organisationen oder wenden Sie sich bitte an guh@dsgv.de.

Bestellwünsche mit Lieferadresse außerhalb Deutschlands richten Sie bitte auch per E-Mail an guh@dsgv.de.
Sie haben die maximale Bestellmenge von 5 Stück pro Ratgeber überschritten. Bitte korrigieren Sie Ihre Bestellmenge.