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Ein Jugendlicher hebt am Geldautomaten mit seiner Karte Geld vom Taschengeldkonto ab.
Artikel 3 Min. Lesezeit

Wie funktioniert ein Taschengeldkonto?

Ab einem Alter von 12 Jahren empfiehlt sich für Jugendliche ein Taschengeldkonto mit Debitkarte (Girocard). Sie können dann eigenverantwortlich über ihr Geld verfügen. Das monatliche Taschengeld und das Budgetgeld fließen regelmäßig per Dauerauftrag auf das Taschengeldkonto. So lernen Jugendliche schon früh den Umgang mit Konto und Karte.

Das monatliche Taschengeld, der Lohn des Ferienjobs oder ein Geldgeschenk von Oma und Opa – die Zahlungseingänge auf dem eigenen Konto lesen Jugendliche besonders gerne. Mit einem Girokonto können sie wichtige Erfahrungen rund um ihre Finanzen sammeln.

Ab wann ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

Sparkassen und Banken bieten Jugendlichen besondere Girokonten an, die in der Regel kostenlos sind. Das kann z. B. ein mitwachsendes Konto sein, das ab Geburt als Ansparkonto angeboten wird. Für Jugendliche wird es in ein Taschengeldkonto und für junge Erwachsene in ein Girokonto umgewandelt. Als Eltern können Sie das monatliche Taschengeld regelmäßig per Dauerauftrag auf das Konto Ihres Kindes überweisen. Ab einem Alter von 12 Jahren empfiehlt es sich, das Konto als Taschengeldkonto mit Girocard zu führen.

Treten Jugendliche eine Berufsausbildung an, ist auf jeden Fall ein eigenes Konto erforderlich, da sowohl die Ausbildungsvergütungen als auch staatliche Leistungen grundsätzlich überwiesen werden.

Ein eigenes Konto mit Girocard ist ab 12 Jahren empfehlenswert.

Wie eröffne ich ein Taschengeldkonto?

Zur Einrichtung eines Girokontos müssen beide Elternteile zustimmen. Am besten gehen beide gleich mit zur Eröffnung. Andernfalls sollte eine Einverständniserklärung vom fehlenden Elternteil mitgebracht werden. Wie bei jeder Kontoeröffnung werden Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung benötigt. Legitimieren müssen sich sowohl die Erziehungsberechtigten als auch das Kind. Falls das Kind noch keinen Personalausweis hat, wird die Geburtsurkunde benötigt.

Tipp: Am besten füllen beide Elternteile direkt bei der Kontoeröffnung eine Elternvollmacht aus: Damit erklären sie gegenüber dem Kreditinstitut, dass für weitere Bankgeschäfte des Kindes die Zustimmung von nur einem Elternteil ausreicht.

Besonderheiten des Taschengeldkontos

Taschengeldkonten werden als Guthabenkonten geführt. Das bedeutet, eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredit oder auch Dispo) wird für Jugendliche unter 18 Jahren nicht eingerichtet. Denn Jugendliche dürfen grundsätzlich keine Kreditgeschäfte tätigen. Aus dem gleichen Grund werden keine Kreditkarten an Jugendliche ausgegeben. Ausnahme: An minderjährige Jugendliche können Kreditkarten nur dann ausgegeben werden, wenn als Verrechnungskonto das Girokonto z. B. der Eltern oder anderer volljähriger und geschäftsfähiger Personen angegeben ist.

Eine Alternative zur Kreditkarte ist die Basiskarte oder aufladbare Kreditkarte (Debitkarte), die es den Jugendlichen ermöglichen, über einen vorher eingezahlten Betrag zu verfügen. Sie lassen sich wie normale Bankkarten benutzen. Das kann für Jugendliche z. B. bei Auslandsaufenthalten von Vorteil sein. Da nur das ausgegeben werden kann, was vorher auf die Karte eingezahlt wurde, besteht kein Verschuldungsrisiko.

Jugendliche können mit dem Konto frei über ihr Guthaben verfügen.

Sie dürfen Überweisungen tätigen und Karten erhalten, um am Geldautomaten Bargeld abzuheben – sofern die Eltern dem nicht widersprechen. Ob die Jugendlichen eine Karte bekommen oder am Online-Banking teilnehmen, bestimmen die Eltern.

Wenn Jugendliche per Lastschrift zahlen – ob im Internet oder an der Ladenkasse –, obwohl sie nicht genug Geld auf dem Konto haben, riskieren sie unnötige Kosten. Eine Lastschrift, die nicht eingelöst werden kann, wird als Rücklastschrift „zurückgegeben“. Das wird den Jugendlichen dann häufig in Rechnung gestellt, weil der Einreicher sich seine Kosten erstatten lässt. Minderjährige sind rechtlich vom Lastschriftverfahren ausgenommen, in der Praxis akzeptieren viele Geschäfte diese Zahlungsart dennoch. Im Zweifelsfall sollten die Eltern den entstandenen Forderungen widersprechen.

Ordnung in den Finanzen lernen

Mit der Eröffnung eines Girokontos erhalten Jugendliche meist einen Ordner für ihre künftigen Geldgeschäfte. Hierin lassen sich alle Kontoauszüge sowie Quittungen und die Belege von Kartenzahlungen sammeln. Mit etwas System schafft man so bereits in jungen Jahren die Grundlage für geordnete Finanzen.

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