Im Durchschnitt arbeiten Frauen 37, Männer 41 Jahre. Frauen verdienen außerdem rund ein Fünftel weniger als Männer. Deshalb haben sie oft geringere Rentenansprüche. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten für eine finanzielle Verbesserung im Ruhestand auszuschöpfen. Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, wie Sie Nachteile in Ihrer eigenen Altersabsicherung ausgleichen können. Eine vertragliche Regelung kann hierbei eine gute Lösung sein.
Wenn Sie eine Babypause einlegen, schmälert dies Ihr aktuelles Einkommen. Werden Sie deshalb unbedingt in eigener Sache aktiv und befassen Sie sich mit Ihren Finanzen. Sprechen Sie auch frühzeitig mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin über einen finanziellen Ausgleich für Ihre Altersvorsorge, sollten Sie aus familiären Gründen beruflich und finanziell kürzer treten.
Wenn Sie in der Kinderphase beruflich pausieren oder Ihre Arbeitszeit reduzieren, sammeln Sie dennoch wichtige Punkte für Ihre Rente. Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung werden so angerechnet, als hätten Sie eigene Beiträge gezahlt. Für ab 1992 geborene Kinder werden 3 Erziehungsjahre und damit 3 Rentenpunkte angerechnet, für davor geborene Kinder werden die Erziehungsjahre mit 2,5 Rentenpunkte anerkannt. Verdient die Mutter währenddessen wieder Geld, kommen die Punkte obendrauf. Die Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze. Gut verdienende Mütter profitieren somit von dieser Regelung weniger.
Zusätzlich gibt es im Anschluss an die Kindererziehungszeiten die sogenannte Berücksichtigungszeit. Sie läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Wenn die Mutter in dieser Zeit unterdurchschnittlich verdient, weil sie z. B. den Hauptteil der Erziehungsarbeit übernimmt, wird der Rentenanspruch währenddessen auf bis zu 1 Entgeltpunkt pro Jahr aufgestockt.
Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche der Verheirateten geteilt. Beim sogenannten Versorgungsausgleich geben die Betroffenen jeweils die Hälfte ihrer in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an die ehemalige Partnerin oder den Partner ab. Auch ohne Scheidung können die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt werden.
Außerdem gibt es auch die Chance an der eigenen Rente nachzubessern. Bis zum 45. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, Beiträge für Schul- und Hochschulausbildungen nachzuzahlen. Auch können Sie ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die Rentenkasse vornehmen, um Abschläge bei einer vorgezogenen Rente mit 63 auszugleichen. Lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherung beraten.
Nicht immer gehen Kindererziehung und Vollzeit leicht unter einen Hut. Entscheiden Sie sich, aus welchen Gründen auch immer, für Teilzeit, bestimmt dies nicht nur Ihr aktuelles Einkommen, sondern wirkt sich langfristig auf Ihre Rente aus. Durch den geringeren Verdienst fallen die späteren Rentenzahlungen niedriger aus. Sollten Sie abwägen, Ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken, nehmen Sie auch Ihre Rente mit in die Argumentation.
Wenn Sie einem Minijob nachgehen, gibt es zwar eine Befreiungsmöglichkeit, aber es ist in der Regel immer sinnvoll, eigene Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, um pflichtversichert zu sein. Schon heute muss ein Versicherter mindestens 25 Jahre das Durchschnittseinkommen verdienen, um als Rentner mehr als die Grundsicherung zu bekommen. Für heutige Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger ist also auch im Alter die staatliche Unterstützung sehr wahrscheinlich.
Empfänger des Bürgergeldes (bisher Arbeitslosengeld II) zahlen zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Zeiten werden aber als Wartezeit anerkannt. Damit sichern Sie sich Ihren Anspruch auf eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbminderungsrente.
Wenn Sie einen Angehörigen oder eine sonstige Person pflegen, zahlt die Pflegekasse für Sie die Beiträge an die Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und Ihr Einsatz bei mindestens 10 Stunden in der Woche liegt. Sie können auch mehrere Personen pflegen, dürfen dies aber nicht professionell ausüben. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und Sie dürfen darüber hinaus nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Auch wenn Sie gar nicht erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Ihre Beiträge. Informieren Sie sich umfassend und nutzen Sie Ihre Chancen für ein Rentenplus.
Mit der Einführung der Grundrente 2021 hat sich die Rentensituation insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen bei langer Erwerbstätigkeit verbessert. Die erworbenen Rentenpunkte werden aufgestockt, wenn der Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens lag und mindestens 33 Beitragsjahre vorliegen. Ihr möglicher Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft, Sie müssen also nichts unternehmen.