Bevor Sie als Eltern oder Großeltern Geld für den Nachwuchs zurücklegen, sollten Sie ein paar grundsätzliche Fragen klären. Dabei geht es nicht nur um die Höhe des Geldbetrags und die Frage, wie regelmäßig die Sparraten fließen sollen. Sie sollten auch überlegen, was das das Sparziel ist und wer wann über das Geld verfügen können soll? Dazu haben wir unsere Expertin, Regina Kordik, Sparkassenbetriebswirtin und Hauswirtschaftsmeisterin, befragt.
Zunächst sollten Sie klären, wofür Sie konkret sparen wollen und wann das Kapital zur Verfügung stehen soll. Als Nächstes müssen Sie Ihr eigenes Budget prüfen und überlegen, wie viel Sie geben können oder wollen und ob Sie regelmäßig (z. B. in monatlichen Raten) oder eher unregelmäßig (z. B. nur bei bestimmten Anlässen) sparen möchten.
Wenn Sie als Eltern etwas anlegen wollen, sollten Sie miteinander vereinbaren, ob die Kinder darüber Bescheid wissen dürfen (und ob z. B. erhaltene Geldgeschenke auch dort eingezahlt werden sollen) oder ob es zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Überraschung sein soll.
Als Großeltern oder Patinnen bzw. Paten überlegen Sie vorher, ob die Kindeseltern mit eingebunden werden sollen.
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Geldanlage spielen folgende Überlegungen eine Rolle: In welche Anlageform und mit welchem Risiko bzw. welcher Flexibilität soll investiert werden? Wollen Sie generell das Geld während der Laufzeit verwalten können oder möchten Sie es aus der Hand geben?
Die Inflation kann nur kompensiert werden durch Anlagen, die vom Wertverlust nicht betroffen sind, wie beispielsweise Unternehmensbeteiligungen (Aktien) oder Immobilien. Klassische Zinsanlagen wie Tagesgeldkonten, Sparbücher und -briefe usw. werden von der Inflation immer noch aufgefressen.
Deshalb mein Rat: für langfristiges Sparen Immobilien und Aktien bzw. Rohstoffe in Form von Investmentanteilen erwerben, welche breit aufgestellt sind. Durch Streuung beugt man dem Risiko vor, einen Totalverlust zu haben und profitiert dennoch vom Gewinn der Unternehmen. Durch monatliches Sparen minimiert man zusätzlich das Kursrisiko, da man jeden Monat zu unterschiedlichen Kursen kauft (sogenannter „Cost-Average-Effekt“).
Wenn Sie die Anlage nicht aus der Hand geben, dann können Sie jederzeit und immer darüber verfügen. Ansonsten würde ich empfehlen, als Großeltern mit den Eltern eine Vereinbarung zu treffen, damit klar und deutlich wird, wofür das angesparte Geld verwendet werden soll. Aber nicht immer sind die Wünsche von Eltern und Kindern deckungsgleich. Sehen Sie Konfliktpotenzial, kann die Zweckbindung die Sorgen über eine eventuell verschwenderische Verwendung mildern.
Wenn die Sparanlage bereits auf den Namen des Kindes lautet, bleibt es unangetastet. Nur wenn innerhalb der letzten 10 Jahre ein höherer Betrag auf den Namen des Kindes angelegt wurde, sieht die Rechtslage vor, dass auf das übertragene Vermögen vom Staat zurückgegriffen werden darf. Wenn das Geld auf den Namen der Eltern oder Großeltern angelegt wurde, ist es auch offiziell deren Vermögen und kann im Falle von finanzieller Not aufgelöst werden.
Das eine schließt das andere nicht aus. Ich bevorzuge das monatliche Sparen. Damit ist die Regelmäßigkeit gegeben und ich kann durch einen Vertrag das Sparen bzw. Schenken auch nicht vergessen. Mit dem Erwachsenwerden sind die Mittel für den Führerschein, ein Praktikum im Ausland, eine längere Reise oder einen Umzug schon vorhanden. Da freuen sich sicherlich Kinder und Enkelkinder über eine finanzielle Unterstützung.
Ein persönlicher Tipp: Viele Kinder und Enkelkinder sind heutzutage oft übersättigt. Die Zimmer gleichen den reinsten Spielparadiesen. Wer die finanzielle Unterstützung in Form von Geldanlagen nicht geben kann, kann Extrazeit schenken, z. B. für einen Ausflug. Das machen wir (Großeltern von sechs Enkelkindern) sehr gerne. Solche Erlebnisse bleiben in positiver Erinnerung; Eltern, Großeltern und Kinder profitieren alle von der Gemeinsamkeit.