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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten bei einem Rechtsstreit.
Artikel 2 Min. Lesezeit

Recht haben und Recht bekommen mit dem privaten Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit bis zur vereinbarten Summe. Empfehlenswert ist der Abschluss mit Selbstbeteiligung, dann bleibt die Versicherung bezahlbar. Aufpassen sollte man bei den Rechtsgebieten, die die Rechtsschutzversicherung abdeckt: Scheidungen oder Erbrechtsprobleme sind beispielsweise häufig nicht enthalten.

Recht haben und Recht bekommen geht nicht immer miteinander einher. Mit der Rechtsschutzversicherung haben Verbraucherinnen und Verbraucher das finanzielle Polster, um sich bei Ungerechtigkeiten zu wehren.

Deckungssumme und Selbstbeteiligung prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Meist beinhaltet sie eine Selbstbeteiligung von circa 150 bis 300 Euro. Der Abschluss mit Selbstbeteiligung ist empfehlenswert, um die Beiträge bezahlbar zu halten. Bei einer Anwaltserstberatung fällt die Selbstbeteiligung in der Regel nicht an.

Nicht alle Streitfälle sind mitversichert

Die Rechtsschutzversicherung ermutigt Versicherte häufig dazu, sich bei Ungerechtigkeiten zu wehren. Aber Vorsicht: Die Angebote sind komplex und decken meist nicht alle Bereiche ab. Unterhaltsstreit, Scheidungen oder Erbrechtsprobleme sind häufig nicht oder nur begrenzt versichert.

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, ist aber nicht notwendig.

Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen, hängt stark von Ihren jeweiligen Lebensumständen ab. Überlegen Sie sich außerdem vor Abschluss genau, welche Rechtsgebiete Sie versichern wollen. Haben Sie beispielsweise Probleme am Arbeitsplatz, kann sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung lohnen, bei Mietproblemen der Mietrechtsschutz. Überprüfen Sie aber in jedem Fall vorher, ob Sie nicht schon anderweitig abgesichert sind, z. B. durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Mieterverein.

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