Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber dennoch unverzichtbar. Sie übernimmt die finanziellen Konsequenzen, wenn durch Ihre Unachtsamkeit jemand anders zu Schaden kommt. Die sogenannte Deckungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen.
Setzen Sie sich aus Versehen auf die Brille eines Freundes, müssen Sie diesen Schaden ersetzen. Das ist zwar ärgerlich, in der Regel aber noch nicht existenzbedrohend. Richtig teuer wird es, wenn Sie beispielsweise im Straßenverkehr unachtsam sind und dadurch eine Person verletzt wird. Das kann hohe Schadenersatzleistungen zur Folge haben. In beiden Fällen schützt Sie die private Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflicht ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber dennoch unverzichtbar.
Kinder ab 7 Jahren sind in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung bei den Eltern mitversichert. Jüngere Kinder sind deliktunfähig und nicht haftbar (im Straßenverkehr bis 10 Jahre). Als Eltern haften Sie nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es gibt Tarife, die auch jüngere Kinder absichern. Das ist sinnvoll, um beispielsweise private Beziehungen im Streitfall nicht zu belasten.
Leben Sie als Paar zusammen, können Sie auch einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Das ist meist günstiger als zwei Einzelverträge. Allerdings sind Sie dann in der Regel nicht gegenseitig versichert. Kippen Sie also aus Versehen Saft über den Laptop Ihres Partners, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Das kann vor allem bei Personenschäden teuer werden. Achten Sie deshalb bei gemeinsamen Verträgen darauf, dass Regressansprüche wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen mitversichert sind.
Die Deckungssumme ist die Summe, die die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Sie sollte bei einer Haftpflichtversicherung möglichst hoch sein, mindestens 10 Millionen Euro, besser noch 50 Millionen Euro.
Haftpflichtversicherungen sind schon ab einem geringen Jahresbeitrag zu haben. Verzichten Sie deshalb nicht auf diesen Schutz.