Der Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Charlottenstraße 47, 10117 Berlin im folgenden „DSGV“), stellt mit seinen Einrichtungen Sparkassen-Schulservice und Geld und Haushalt Vorträge zur finanziellen Bildung für nicht kommerzielle Veranstalter unter dem Titel „Finanzbildung für alle“ bereit. Die Vorträge sind kostenfrei, neutral und zielen darauf ab, die Finanzbildung der Teilnehmenden zu verbessern. Die Vorträge finden in Kooperation mit dem Veranstalter statt.
Nicht kommerzielle Veranstalter, z. B. Vereine, Verbände, Behörden, Schulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung und soziale Organisationen, können Vorträge vor Ort oder als Online-Vortrag beim DSGV buchen.
Vertragsschluss
Der Veranstalter vereinbart direkt mit der Referentin bzw. dem Referenten des DSGV einen Vortragstermin und gibt dabei eine gültige E-Mail- Adresse der Ansprechperson des Veranstalters an. Die Planung des Vortrags sollte mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Termin beginnen. Die Referentin oder der Referent meldet den Vortrag dann beim DSGV an. Rund 5 Wochen vor dem Vortrag erhält der Veranstalter eine E-Mail, in der er per Klick auf den ausgewiesenen Link den Vortragstermin sowie diese Bedingungen bestätigen muss. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sollte der Veranstalter die Bedingungen am besten immer direkt nach Eingang der E-Mail bestätigen. Der Veranstalter erhält anschließend eine Buchungsbestätigung. Damit ist die Buchung abgeschlossen. Der Veranstalter sollte bitte unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung alle Vortragsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
Die Referentinnen und Referenten handeln im Auftrag, aber nicht in Vertretung des DSGV.
Dauer und Organisation des Vortrags
Ein Vortrag vor Ort dauert 90 Minuten. Ein Online-Vortrag dauert zwischen 60 und 90 Minuten, ein Workshop 3 bis 4 Stunden. Der Veranstalter ist für die Organisation vor Ort bzw. online verantwortlich. Das heißt, er lädt seinen Teilnehmerkreis ein und stellt den physischen oder digitalen Raum sowie die gegebenenfalls erforderliche Technik bereit.
Kosten
Der DSGV übernimmt das Honorar und die Reisekosten der Referentin oder des Referenten auf Basis der Beauftragung durch den DSGV. Wenn bei einem Online-Vortrag der digitale Raum des DSGV zur Verfügung gestellt wird, fallen dadurch für den Veranstalter keine weiteren Kosten an. In diesem Fall erhält der Veranstalter einen entsprechenden Zugangslink vom zuständigen Referenten bzw. der zuständigen Referentin für die Weitergabe an die Teilnehmenden.
Teilnahmegebühren
Um den nicht kommerziellen Charakter der Vorträge zu wahren, müssen die Vorträge für die Teilnehmenden kostenfrei angeboten werden.
Neutralität der Vorträge
Die Vorträge sind neutral und werbefrei, das heißt die Referentinnen und Referenten machen keine Ausführungen zu Produkten der Sparkassen-Finanzgruppe.
Mindestteilnehmerzahl
An jedem Vortrag sollten mindestens 15 Personen, an jedem Multiplikator:innen-Workshop mindestens 10 Personen teilnehmen. Eine Anmeldung der Teilnehmenden ist bei Online-Vorträgen zwingend erforderlich. Ist absehbar, dass diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, sollte der Veranstalter direkt mit der zuständigen Referentin oder dem zuständigen Referenten sprechen. Der DSGV entscheidet dann im Einzelfall, ob der Vortrag durchgeführt werden kann. Bei einer erwarteten Teilnehmerzahl von fünf Personen oder weniger wird die Referentin oder der Referent den Vortrag bereits spätestens einen Tag vor dem Vortragstermin absagen. Sollte die Teilnehmerzahl am Vortragstermin fünf Personen oder weniger betragen, wird die Referentin oder der Referent den Online-Vortrag oder den Präsenzvortrag – ggf. auch vor Ort – absagen.
Kontingent
Insgesamt können nicht kommerzielle Veranstalter bis zu vier Vorträge im Jahr kostenfrei beim DSGV buchen. Möchte der Veranstalter darüber hinaus weitere Vorträge nutzen, kann er gerne auf die Fachkompetenz der Referentinnen und Referenten zurückgreifen. Honorar und Reisekosten sind dann jedoch von ihm zu tragen.
Veröffentlichung
Der Veranstalter ist für eine geeignete Bekanntmachung verantwortlich. Gerne kann der Veranstalter auch Werbung für den Vortrag machen, z. B. in der lokalen Presse. Bei allen Veröffentlichungen sollte „Finanzbildung für alle, ein Angebot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands“ als Kooperationspartner angegeben werden. Der Veranstalter lädt die gewünschte Zielgruppe ein und prüft, ob der Vortrag für weitere Teilnehmende geöffnet werden kann. In diesem Fall veröffentlicht der DSGV den entsprechenden Vortragstermin als offener Vortrag im Vortragskalender unter www.vortragskalender.de.
Vortragsabsage
Im Falle einer Vortragsabsage durch den Veranstalter muss der Veranstalter so früh wie möglich die Referentin oder den Referenten und den Teilnehmerkreis informieren. Bei einer Vortragsabsage entstehen dem Veranstalter keine Kosten für Honorar und Anreise der Referentin oder des Referenten.
Haftung
Im Falle der Vortragsabsage durch den Veranstalter ist der DSGV von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Datenschutz
Der Schutz der Daten des Veranstalters und der Daten der Teilnehmenden ist dem DSGV sehr wichtig. Die Datenschutzerklärung für die im Rahmen des Internetauftritts für den Vortragsservice stattfindende Datenverarbeitungen ist unter www.guh-vs.de/ds veröffentlicht.
Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitungen im Rahmen der Durchführung von Vorträgen vor Ort sowie Online-Vorträgen, die über die technische Plattform des Veranstalters durchgeführt werden, liegt beim Veranstalter. Der Veranstalter ist direkte Ansprechperson für alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen in diesem Kontext. Gleiches gilt für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Bekanntmachung des Vortrags.
Bei Online-Vorträgen, bei denen der digitale Raum des DSGV zur Verfügung gestellt wird, gewährleistet dieser den datenschutzkonformen Einsatz eines Videokonferenz-Tools. Der Veranstalter stellt allen Interessenten und eingeladenen Personen die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten Datenschutzhinweise vor Durchführung des Vortrags zur Verfügung. Erhält der Veranstalter eine Anfrage direkt von einer betroffenen Person, so ist der DSGV darüber zu informieren.
Mitwirkung von Sparkassen
Der DSGV informiert die örtliche Sparkasse und den zuständigen Regionalverband über den geplanten Vortrag. Die Sparkasse kann dann bei Interesse mit dem Veranstalter eine Teilnahme am Vortrag vereinbaren. Der Veranstalter entscheidet, ob er mit der Teilnahme der örtlichen Sparkasse als Gast bei seinem Vortrag einverstanden ist.
Feedback
Nach dem Vortrag ist der DSGV an einem Feedback zum Vortrag interessiert. Deshalb bekommt der Veranstalter vom DSGV anschließend einen Feedbackbogen, den der DSGV dem Veranstalter per Link an die E-Mail-Adresse der Ansprechperson des Veranstalters sendet.