Beim Gedanken ans Alter wünschen sich die meisten Menschen ein möglichst mobiles Leben in den eigenen vier Wänden und ihrer vertrauten Umgebung. Die Zahlen bestätigen das, denn über 80 Prozent der 85-Jährigen leben zu Hause und dort nach dem Tod der Partnerin oder des Partners häufig alleine. Mit zunehmendem Alter steigt der Pflegebedarf an.
Ist im Alter zwischen 75 und 79 Jahren nur ca. jeder Zehnte pflegebedürftig, so sind es mit über 90 Jahren schon zwei Drittel der Menschen.
Mit Mitte 50 ist ein guter Zeitpunkt, um über die eigene finanzielle Absicherung im Alter nachzudenken. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Der Rest muss als Eigenanteil vom Vermögen oder von der Rente der Betroffenen getragen werden. Reicht das nicht aus, wird geprüft, ob die Kinder für den verbleibenden Betrag aufkommen müssen. Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro sind von diesem Elternunterhalt befreit. An ihrer Stelle übernimmt der Sozialhilfeträger den verbleibenden Eigenanteil bis zur vollen Höhe.
Für Menschen, die während des Berufslebens ein knappes Einkommen haben und kein Vermögen besitzen, lohnt es sich, privat vorzusorgen. Sie können entweder regelmäßig selbst Geld für die Pflege zurücklegen oder eine private Pflegevorsorgeversicherung abschließen – sofern ihr Einkommen reicht, um die hohen Pflegeversicherungsbeiträge dauerhaft zu stemmen.
Wer sich im Alter in seiner Wohnung oder seinem Haus selbst versorgen kann, spart sich länger externe Hilfe und damit auch Pflegekosten. Um komplett barrierefrei zu wohnen, ist meist ein Umbau oder ein Umzug erforderlich. Aber auch kleinere Maßnahmen wie Haltegriffe oder ein Treppenlift helfen, das eigene Zuhause altersgerecht umzugestalten. Die Pflegekasse fördert mit bis zu 4.000 Euro Maßnahmen, die die Pflege erleichtern. Pflegehilfsmittel übernimmt i. d. R. die Krankenkasse. Doch Achtung, Mieterinnen und Mieter müssen bei allen baulichen Veränderungen vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.
Tritt ein Pflegebedarf unerwartet auf, steht nahen Angehörigen pro Jahr bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld im Rahmen der „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ zu. Benötigen Pflegende mehr Zeit, können sie bis zu sechs Monate eine „Pflegezeit“ nehmen oder mit der „Familienpflegezeit“ bis zu zwei Jahre in Teilzeit ein Familienmitglied pflegen. Der Arbeitgeber zahlt den Pflegenden ihr Gehalt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden. Um den Lohnausfall in der „Pflegezeit“ oder „Familienpflegezeit“ auszugleichen, können Pflegende ein zinsfreies Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beanspruchen.
Benötigen Pflegende selbst mal eine Pause und möchten ihre Angehörigen gut versorgt wissen, stehen ihnen pro Jahr bis zu 42 Tage „Verhinderungspflege“ zu. Diese Ersatzpflege kann auch stundenweise zur
Überbrückung genutzt werden. Bei einer mehrtägigen Auszeit sind die Kurzzeitpflege oder Pflegehotels eine Möglichkeit. Da diese sehr begrenzt verfügbar sind, ist eine langfristige Vorplanung notwendig.
Bei der Vorbereitung einer Pflegesituation sind die Pflegestützpunkte eine gute Anlaufstelle. Sie unterstützen bei Anträgen, mit Informationen zu altersgerechtem Umbau oder auch mit praktischen Tipps für die Pflegezeit. Die Pflegestützpunkte bündeln und vernetzen alle pflegerischen, sozialen und medizinischen Leistungen. Daneben helfen auch Pflegeberatungen der Pflegekasse bei einem persönlichen Gespräch. Eine schnelle Antwort bietet das „Pflegetelefon“ des Bundesfamilienministeriums.