Wie viel Taschengeld für wen?
Die Eltern entscheiden, ob sie Tochter oder Sohn Taschengeld zahlen; einen Rechtsanspruch haben Jugendliche nicht. Doch es gibt Empfehlungen der Jugendämter. Wie viel Geld es monatlich gibt, ist allerdings vor allem vom Einkommen der Erwachsenen abhängig.
Empfehlungen bundesdeutscher Jugendämter
unter 6 Jahren 0,50 € in der Woche
6-7 Jahre 1,50-2,00 € in der Woche
8-9 Jahre 2,00-3,00 € in der Woche
10 Jahre - 13 € im Monat
11 Jahre - 16 € im Monat
12 Jahre - 20 € im Monat
13 Jahre - 22 € im Monat
14 Jahre - 25€ im Monat
15 Jahre - 30 € im Monat
16 Jahre - 35 € im Monat
17 Jahre - 45 € im Monat
18 Jahre - 70 € im Monat
Planung leicht gemacht
Um Einnahmen und Ausgaben stets im Blick zu haben, empfiehlt sich ein Heft, in dem alle Zahlen notiert werden. Dann sieht man auch schnell, wofür das Taschengeld ausgegeben wird. Die praktischen Planer gibt es fürs Handy oder als Broschüre "Mein Taschengeldplaner".
Die Wahl des Vertrags entscheidet beim Handy über die laufenden Kosten, die später regelmäßig bezahlt werden müssen. Stiftung Warentest hat ermittelt, dass sich jedoch für viele Menschen ein Handyvertrag kaum noch lohnt, denn Prepaid-Tarife sind so günstig wie nie. Nur 8 Cent pro Gesprächsminute und SMS zahlen Kunden bei den günstigsten Anbietern. Eine Übersicht über die günstigsten Anbieter findet sich hier.
Den Lieblingshit aufs Handy - das kann jede Menge Geld kosten. Wer böse Überraschungen vermeiden will, schaut sich das Kleingedruckte ganz genau an! Viele Anbieter verstecken Preise und wichtige Informationen per Sternchen irgendwo am unteren Rand von Prospektseite, Anzeige oder Internetauftritt. Falls es Probleme gibt: Verbraucherzentralen helfen weiter.
Falsche Nummer gedrückt und schon steckt man in der Abo-Falle. Wie sich Klingelton- oder Download-Abos kündigen lassen, kann hier nachgelesen werden.
Mit der Tastenkombination *#06# kann die Seriennummer des Handys aufgerufen werden. Diese Nummer sollte man notieren und aufbewahren. Wird ein Handy gestohlen, muss man die Seriennummer dem Telefonhändler oder Hersteller melden. Dieser kann dann das Handy vollständig blockieren, auch wenn der Dieb eine neue SIM-Karte einsetzt.
Bei Umtausch und Reklamationen geht nichts ohne Kassenzettel, Bons oder Quittungen. Auch bei der Inanspruchnahme von Garantieleistungen müssen Kaufbelege vorgelegt werden. Daher: Alle Zettel nach einem Kauf rund zwei Jahre aufbewahren - gebündelt in einem Ordner oder großem Briefumschlag.
Ein Praktikum erlaubt Schülerinnen und Schülern erste Einblicke in die Arbeitswelt. Mit einem Vertrag geht man auf Nummer sicher. Geklärt werden sollten neben der Arbeitszeit und den Aufgaben des Praktikanten ein eventuelles Gehalt sowie der Versicherungsschutz. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt: Sie benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Praktikum (z. B. ein Muster eines Praktikumsvertrags) finden sich hier.
Legal 10 top-aktuelle Titel im Monat herunterladen - und das für nur 25 € pro Jahr: Mit einer Prepaid-Kreditkarte der Sparkasse können Jugendliche bis zu 120 Hits im Internet kaufen. Außerdem gibt’s auf SoundAccount Konzertkarten, Fanartikel und mehr.
Wer soziale Netzwerke wie SchülerVZ oder Facebook nutzt, lässt die gesamte Internetwelt an seinem Leben teilhaben. Sind die eigenen Daten erst einmal im Web veröffentlicht, hat man darüber keine Kontrolle mehr. Deshalb haben die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit sowie Familien- und Verbraucherministerium jetzt die Kampagne „Watch your web“ gestartet.
| zurück | nach oben |