Abgeltungsteuer zurückholen
25 % Abgeltungsteuer führen Banken automatisch ab. Wer weniger als 15.000 € (Ehepaare: 30.000 €) jährlich verdient, bekommt Teile davon wieder, wenn in der Steuererklärung Zeile 4 der Anlage KAP eine „Günstigerprüfung“ beantragt wird. Das Finanzamt rechnet dann aus, ob Ihr Geldinstitut zuviel gezahlt hat und überweist die Differenz.
Vermögenssicherung für Senioren
Die Anforderungen an die Vermögensanlage sind altersabhängig. Senioren haben andere Bedarfe. Insbesondere bei der steuerlichen Beurteilung von Geldanlagen spielt das eine Rolle: So sind viele Produkte, die durch Verlustvorträge steuermindernd wirken sollen, für Rentner nicht geeignet.
Steuerklassenwahl bei Ehepaaren
Ein Ehepartner arbeitet eine Zeit lang gar nicht oder Teilzeit? Von der richtigen Steuerklassenkombination hängt es ab, ob Sie dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen geben oder jeden Monat weniger Steuern zahlen. Welche Kombination in Ihrem Fall die Beste ist, können Sie hier ermitteln.
Für das Kindergeld gilt keine Einkommensgrenze mehr: Die Eltern volljähriger Kinder erhalten Kindergeld unabhängig davon, wieviel die Kinder selbst erwirtschaften. Bisher durften Kinder die Einkommensgrenze von 8.004 € pro Jahr nicht überschreiten. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde diese Grenze abgeschafft. Über die Ausnahmen nach Abschluss der ersten Berufsausbildung informiert das Bundesfinanzministerium.
Interessant für Rentner und Jugendliche: Wer 2011 ein Einkommen hat, das unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € (Ehepaare: 16.008 €) liegt, muss keine Abgeltungsteuer bezahlen. Dazu muss dem Geldinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen. Diese kann man beim Finanzamt beantragen.
Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 % besteuert, wenn sie über den gesetzlichen Freibeträgen liegen. Sie betragen für Alleinstehende 801 €, für Verheiratete 1.602 €. Die sogenannte Abgeltungsteuer wird von den Geldinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Um Ihren Freibetrag ausschöpfen zu können, müssen Sie Sparkasse oder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Sie wollen mehr Geld für Ihre Arbeit? Schlagen Sie Chefin oder Chef vor, alternativ etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun. Viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich begünstigt. Außerdem fallen weniger Sozialabgaben an. Mehr Informationen erhalten Sie z.B. bei Ihrer Sparkasse.
Ausgaben für Weiterbildungen, Büromittel oder das eigene Arbeitszimmer erkennt das Finanzamt nun bis 1.000 € ohne Belege an. Der Arbeitnehmerpauschbetrag hat sich um 80 € erhöht und zwar rückwirkend zum Jahr 2011.
Wer für die Fahrt zur Arbeit mal die Bahn und mal das Auto benutzt, muss nicht mehr tagesweise die Vergleichsrechnung einreichen. Entweder zieht man die Pendlerpauschale ab oder die reellen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel - je nachdem, was günstiger ist. Nur wenn die Kosten der öffentlichen Beförderung höher sind als die maximale Entfernungspauschale - also 4.500 € - muss ein Nachweis erfolgen.
Eltern können die finanzielle Unterstützung für ihre Kinder, z.B. während des Studiums, steuerlich absetzen. Ab dem 26. Lebensjahr fällt das Kindergeld zwar weg, aber bis zu 8.004 € im Jahr bzw. 667 € im Monat können Eltern als außergewöhnliche Belastung dennoch angeben. Grenzen ergeben sich unter anderem bei Vermögen oder eigenen Einkünften der Kinder. Die Details zur Steuerregelung finden Sie hier.
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