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Finanzen


Ob neue Steuerregeln, Wissenswertes rund um die Sozialversicherungen oder praktische Infos zum Verbraucherrecht: Mit den Tipps von Geld und Haushalt können Sie bares Geld sparen.

Krankenversicherungsbeiträge absetzen
Seit Januar 2010 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge zur Krankenversicherung bis zu einer Höhe von 1.900 € als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Wird dieser Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, sind auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar.


Abgeltungsteuer sparen
Interessant für Rentner: Wer 2010 ein Einkommen hat, das unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € (Ehepaare: 16.008 €) liegt, muss keine Abgeltungsteuer bezahlen. Dazu muss dem Geldinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen. Diese kann man beim Finanzamt beantragen.


Freistellungsauftrag nicht vergessen
Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 % besteuert, wenn sie über den gesetzlichen Freibeträgen liegen. Sie betragen für Alleinerziehende 801 €, für Verheiratete 1.602 €. Die sogenannte Abgeltungsteuer wird von den Geldinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wollen Sie nicht zuviel Steuern zahlen, müssen Sie Sparkasse oder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.


Regelmäßiger Finanz-Check
Um zwischen Sparbuch, Riester-Rente, Fonds-Anleihen nicht den Überblick zu verlieren, hilft nur eine sorgfältige Bestandsaufnahme: Machen Sie regelmäßig eine Aufstellung Ihrer Vermögenswerte - und Schulden. Praktische Hilfe leisten die  Planungshilfen von Geld und Haushalt und die Formularsammlung, die Sie hier kostenlos downloaden können.


Karten sperren
EC-Karte verloren, Kreditkarte gestohlen?  Dann sofort die 116 116 wählen! Unter dieser Nummer lassen sich Karten sperren. Sie können damit nicht länger von Dritten missbraucht werden. Was es sonst noch zu beachten gilt, lässt sich hier nachlesen.


Besserer Schutz bei Kartenverlust
Bei Verlust von Kredit- oder EC-Karte haften Verbraucher nur noch mit maximal 150 €. Die Sparkassen ersetzen dem Kunden sogar den vollen Schaden. Voraussetzung ist, dass der Kunde sorgfältig mit der Karte und der Geheimzahl (PIN) umgegangen ist.


Überweisungen: Kontonummer entscheidend
Seit Oktober 2009 werden Überweisungen - ob im Onlinebanking, am SB-Terminal oder per Überweisungsbeleg eingereicht - maßgeblich anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl ausgeführt. Ein Abgleich mit dem Namen des Empfängers, wie er bisher bei Überweisungsbelegen vorgeschrieben war, entfällt.


Kontoauszüge aufbewahren
Für private Haushalte gibt es - anders als beispielsweise für Unternehmen - keine Pflicht, Kontoauszüge aufzubewahren. Dennoch empfehlen Experten, die Unterlagen mindestens drei Jahre lang aufzuheben, um Zahlungen belegen zu können. Die "regelmäßige" Verjährung, die für viele Rechtsgeschäfte gilt, endet nach drei Jahren.
 

Auslandsüberweisungen
Überweisungen innerhalb der Europäischen Union dürfen nicht teurer sein als eine vergleichbare Inlandstransaktion. Mit einer EU-Standard-Überweisung können Beträge bis zu 50.000 €  zu den gleichen Gebühren wie im Inland überwiesen werden. Nicht vergessen: internationale Kontonummer IBAN und die Bankleitzahl BIC.
 

Betriebsrente statt Gehaltserhöhung
Sie wollen mehr Geld für Ihre Arbeit? Schlagen Sie Chefin oder Chef vor, alternativ etwas für Ihre Altersvorsorge zu tun. Viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich begünstigt. Außerdem fallen weniger Sozialabgaben an. Mehr Informationen erhalten Sie z. B. bei Ihrer Sparkasse.
 

Lastschrift falsch - immer überprüfen
Wurde fehlerhaft Geld von Ihrem Konto abgebucht, bleiben Ihnen 6 Wochen Zeit, Ihre Bank zu informieren und eine Rückbuchung zu verlangen.


Geld bleibt Geld
Geldschein zerrissen, angebrannt oder verklebt? Nicht wegwerfen: Beschädigte Geldscheine können in der Regel bei der Deutschen Bundesbank umgetauscht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mehr als die Hälfte des Scheins vorzeigen kann. 


Schließfach mieten
Wertgegenstände oder teurer Schmuck sollten nicht in der Wohnung aufbewahrt werden. Sicherer ist ein Bankschließfach. Dort können auch Versicherungspolicen oder andere wichtige Unterlagen deponiert werden. Die jährlichen Kosten betragen je nach Größe des Schließfachs zwischen 30 und 60 €.
 

Nachweis Bankbeleg
Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben, hilft böse Überraschungen zu vermeiden. Nur so können Sie beweisen, Zahlungen getätigt zu haben. Bei Alltagsgeschäften wie Malerrechnung, Computer- oder Möbelkauf beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
 

Auf Geldautomaten achten!
Bei Eröffnung eines Girokontos die Dichte der Geldautomaten beachten! Die Nutzung von institutsfremden Automaten kann teuer werden - bis zu 5 € pro Bargeldabhebung, mindestens jedoch 1% des ausgezahlten Betrags. Spitzenreiter bei den Geldautomaten ist die Sparkassen-Finanzgruppe, die bundesweit ein dichtes Servicenetz mit über 24.000 Geldautomaten bietet.
 

Selbstbedienungsterminals nutzen
Wer Kontoauszugsdrucker, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals nutzt, spart bares Geld. Zum Beispiel das Porto für die Zusendung der Bankauszüge, für die Bearbeitung eingereichter Überweisungen und die Gebühren für Barabhebungen am Schalter.
 

Nebenkosten kritisch prüfen!
Fehler bei der Nebenkostenrechnung sind keine Seltenheit. Worauf Mieter achten sollten: Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung vorlegen. Kosten für die Verwaltung, Repara-turen am und im Haus, eine Mietausfallversicherung oder gar ein Pförtnergehalt dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
 

Versicherungen vergleichen
Trotz Einheitsbeitrag lohnt in der gesetzlichen Krankenkasse ein kritischer Versicherungsvergleich: Kassen, die gut wirtschaften, können Ihren Mitgliedern einen Teil der gezahlten Beiträge als Bonus zurückzahlen. Ob im Einzelfall der Wechsel lohnt, lässt sich mit den unabhängigen  Internetvergleichsrechnern  ermitteln.
 

Scheidung? Versicherungen überprüfen!
Mit der Scheidung endet die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse für den Ehepartner. Nach der Trennung braucht jeder wieder einen eigenen Vertrag. Das betrifft ggf. auch andere Versicherungen wie zum Beispiel die Haftpflicht-, Hausrat-, KFZ- oder Auslandsreisekrankenversicherung.
 

Neues Unterhaltsrecht
Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts nach Scheidungen kann sich kein Ehepartner mehr darauf verlassen, lebenslang vom Ex-Partner versorgt zu werden. Auch wer Kinder zu Hause betreut, hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur, solange ein Kind unter drei Jahre alt ist. Nach der Scheidung soll jeder Partner so schnell wie möglich auf eigenen Füßen stehen.
 

Freistellung für Pflege
Wer nahe Angehörige pflegen möchte, kann sich seit Juni 2008 bis zu 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit bleibt man sozialversichert, erhält aber kein Gehalt. Beantragt werden kann die Pflegezeit in Unternehmen, die mehr als 15 Beschäftigte haben.


Neues Erbrecht
Erben sind seit Anfang Januar 2010 besser gestellt. In der Steuerklasse II wurden die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Erbvermögen - auf 15 bis 43 Prozent verringert. Davon profitieren insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen der Erblasser.


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