Leichter planen
Neu kaufen, gebraucht besorgen, schenken lassen? Wer weiß, welche Erstausstattung für ein Neugeborenes benötigt wird, kann besser planen. Mithilfe folgender Preisübersicht ("Damit können Sie rechnen - so viel kostet das erste Kind" - Stand November 2010) gewinnen Sie einen Überblick, welche Kosten nach der Geburt auf Sie zukommen.
Preisübersicht im PDF-Format
Preisübersicht im Excel-Format
Schutz für werdende Mütter
Berufstätige Schwangere stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Es enthält wichtige Informationen zu Schutzfristen und Kündigungsschutzregelungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dürfen Frauen auch während der Arbeitszeit einen Termin vereinbaren, wenn ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal wird für diese Untersuchungen nicht fällig.
Bis vier Monate nach der Entbindung bzw. bis zum Ende der Elternzeit sind Mütter bzw. Väter unkündbar. Falls sie möchten, haben Frauen jedoch das Recht, zum Ende der Mutterschutzfrist zu kündigen. Und das ohne Einhaltung von Fristen.
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage enthält die Broschüre „Elterngeld - Elternzeit“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Download bereitsteht.
Für Kinder zahlt der Staat Kindergeld. Anträge auf Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Gezahlt werden aktuell 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und für das vierte und jedes weitere Kind 215 €. Weitere Infos gibt’s bei der Arbeitsagentur.
Während der Schutzfristen vor und nach einer Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Nettolohn weiter. Einen Teil davon - bis zu 13 € pro Kalendertag - zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Privat versicherte Frauen können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 € beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Während der 14-Wochen-Schutzfrist sind pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mütter in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert. Wer anschließend Elternzeit nimmt, zahlt als Pflichtversicherte keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen in der Elternzeit den Mindestsatz zu ihrer Krankenversicherung. Die Beiträge zur Privatversicherung müssen während der 14-Wochen-Schutzfrist und der Elternzeit voll weitergezahlt werden.
Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag durch ihre Eltern über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit - erhalten also beispielsweise Medikamente kostenlos.
4-6 mal täglich Windeln wechseln - da machen sich Preisunterschiede verschiedener Produkte bemerkbar. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie sich für Kunststoff-Höschenwindeln entscheiden, können Sie mithilfe des Wickelrechners ermitteln.
| zurück | nach oben |