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Das erste Kind: Kosten im Überblick


Beim Thema Geld erleichtern Fakten die Planung. Das gilt insbesondere für werdende Eltern. Geld und Haushalt hat die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Leichter planen
Neu kaufen, gebraucht besorgen, schenken lassen? Wer weiß, welche Erstausstattung für ein Neugeborenes benötigt wird, kann besser planen. Mithilfe dieser  Preisübersicht (Stand Dezember 2009) gewinnen Sie einen Überblick, welche Kosten nach der Geburt auf Sie zukommen.
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Schutz für werdende Mütter
Für berufstätige Schwangere gilt vor und nach der Geburt eine Schutzfrist. Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsgeburten und medizinischen Frühgeburten zwölf Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Vor der Geburt können Sie selbst entscheiden, ob und wie lange Sie noch arbeiten möchten.
Nach der Geburt besteht für die Dauer der Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot.
Zum Nachlesen: das Mutterschutzgesetz

Vorsorgeuntersuchungen
Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sollen mögliche Risiken während der Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Das Gesetz erlaubt Ihnen, diese Termine während der Arbeitszeit wahrzunehmen, wenn Ihnen ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal wird für diese Untersuchungen nicht fällig.

Kündigung verboten
Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Sie allerdings, Ihren Arbeitgeber zu informieren, sobald Sie wissen, dass Sie ein Kind erwarten. Sollten Sie eine Kündigung erhalten, bevor der Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft weiß, so ist diese unwirksam, wenn Sie ihn innerhalb von 14 Tagen darüber informieren. Bis vier Monate nach der Entbindung bzw. bis zum Ende der Elternzeit sind Mütter bzw. Väter unkündbar. Falls sie möchten, haben Frauen jedoch das Recht, zum Ende der Mutterschutzfrist zu kündigen. Und das ohne Einhaltung von Fristen.

Elternzeit
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage enthält die Broschüre „Erziehungsgeld – Elternzeit“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier zum Download bereitsteht.

Kindergeld
Für Kinder zahlt der Staat Kindergeld. Anträge auf Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Gezahlt werden aktuell  (ab Januar 2010) 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Weitere Infos finden Sie hier.

Sonderregelungen für Geringverdiener
Wer vor der Geburt unter 1.000 Euro monatlich verdiente, erhält Zuschläge. Das gezahlte Elterngeld beträgt in diesen Fällen zwischen 68 und 100 Prozent des letzten Einkommens. Männer und Frauen ohne eigenes Einkommen(zum Beispiel Studenten) erhalten eine Mindestförderung von 300 Euro.

Mutterschaftsgeld
Während der Schutzfristen vor und nach einer Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Nettolohn weiter. Einen Teil davon – bis zu 13 Euro pro Kalendertag – zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Privat versicherte Frauen können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro beim Bundesversicherungsamt  http://www.mutterschaftsgeld.de beantragen.

Krankenversicherung für Mütter
Während der 14-Wochen-Schutzfrist sind pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mütter in der gesetzlichen Krankenver-sicherung beitragsfrei versichert. Wer anschließend Elternzeit nimmt, zahlt als Pflichtversicherte keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen in der Elternzeit den Mindestsatz zu ihrer Krankenversicherung. Die Beiträge zur Privatversicherung müssen während der 14-Wochen-Schutzfrist und der Elternzeit voll weitergezahlt werden.

Krankenversicherung für Kinder
Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag durch ihre Eltern über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit – erhalten also beispielsweise Medikamente kostenlos.

Regelungen in der privaten Krankenversicherung:
3 Beispiele
Kinder von Verheirateten werden nicht kostenfrei in der „Gesetzlichen“ versichert, wenn der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von mehr als 4.162 Euro monatlich (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010: 49.950 Euro) hat und regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich Versicherte.

Beispiel 1: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient monatlich 850 Euro. Ihr privat versicherter Mann verdient monatlich 4.200 Euro brutto. Sein Einkommen übersteigt sowohl 4.162 Euro im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Kinder müssen ebenfalls privat versichert werden.
Beispiel 2: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient 850 Euro monatlich. Der Mann ist selbstständig und privat versichert. Sein monatliches Bruttoeinkommen beträgt im Schnitt 2.500 Euro. Sein Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als 4.162 Euro monatlich. Gemeinsame Kinder werden kostenfrei bei der Mutter versichert.
Beispiel 3: Die Ehefrau ist freiwillig gesetzlich versichert und verdient 4.200 Euro brutto monatlich. Der Ehemann ist privat versichert, verdient ebenfalls 4.200 Euro brutto monatlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt zwar 4.162 Euro brutto im Monat, nicht jedoch das Einkommen seiner Frau. Die Kinder sind deshalb bei der Krankenkasse der Frau kostenfrei mitversichert.

Steuerklassenwahl bei Ehepaaren
Ein Ehepartner arbeitet nach der Geburt des Kindes eine Zeit lang gar nicht oder weniger? Von der richtigen Steuerklassenkombination hängt es ab, ob Sie dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen geben oder jeden Monat weniger Steuern zahlen. Welche Kombination in Ihrem Fall die Beste ist, können Sie hier ermitteln.

Kinderkleidung eher zu groß kaufen
In den ersten Monaten wachsen Babys rasant. Kaufen Sie deshalb Strampler oder Bodys lieber etwas größer. Günstige Einkaufsquellen sind Secondhandshops, Kleiderbasare oder Internetbörsen. Wichtig: Kleidung vor dem ersten Tragen waschen, um Rückstände (z. B.  Waschmittel und Weichspüler) zu entfernen.

Nicht vom Angebot verwirren lassen!
Drogeriemärkte oder Babyversandhäuser haben unzählige „niedliche“ Produkte für Babys im Angebot. Dieses spezielle Aussehen macht viele Produkte teurer. Treffen Sie daher Ihre Kaufentscheidungen nach Zweckmäßigkeit: Weiße Mullwindeln eignen sich als Lätzchen oder Spucktücher, einfache Handtücher und Waschlappen leisten gute Dienste, eine Trinkflasche muss nicht mit Comicfiguren verziert sein.

Wickeln - Kosten berechnen
Vier- bis sechsmal täglich Windeln wechseln – da machen sich Preisunterschiede verschiedener Produkte bemerkbar. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie sich für Kunststoff-Höschenwindeln entscheiden, können Sie hier ermitteln.

Hygiene ist wichtig
Um Milchfläschchen und Nuckel zu sterilisieren (keimfrei zu machen) braucht es kein teures Spezialzubehör: Flaschen nach jedem Gebrauch ausspülen und mit einer Flaschen-bürste von Fett- und Eiweißspuren reinigen. Sauger innen und außen gründlich abwaschen. Alle Teile drei Minuten in kochendes Wasser legen. Dazu benutzen Sie am besten immer denselben Topf, den Sie in dieser Zeit nicht mit Reinigungsmitteln abwaschen.

Wasser für Babynahrung
Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollten Nitrat- und Nitritgehalt jedoch möglichst niedrig liegen. Das ist nicht überall der Fall. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Versorger, welche Werte in Ihrer Stadt oder Region gelten. Im Zweifelsfall: Mineralwasser verwenden, das den Zusatz „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ trägt.


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