Die 13-jährige Karolin ist frustriert. Alle ihre Freundinnen treffen sich heute im Kino, nur sie kann nicht dabei sein. Das Taschengeld war schon vor vier Tagen restlos weg und niemand in der Familie wollte ihr zehn Euro geben. „Dann gehe ich eben arbeiten", beschließt die Schülerin und will sich gleich auf Jobsuche machen.
Dass ihre Eltern damit überhaupt nicht einverstanden sind, lässt Karolins Stimmungsbarometer weiter in den Keller fallen.
Bis 15 bleibt man ein Kind
Dabei sind die Erwachsenen völlig im Recht!
Denn für Minderjährige gelten in Deutschland in puncto Nebenjobs strenge Regeln:
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz gelten alle, die noch nicht 15 Jahre alt sind, als Kinder. Und Kinderarbeit ist verboten. Nur wer über 13 Jahre alt ist, darf einen „leichten" Nebenjob annehmen – wenn es die Eltern erlauben. Darunter zu verstehen sind z. B. bis zu zwei Stunden pro Tag Zeitungen austragen, Nachhilfeunterricht geben oder babysitten. Gejobbt werden darf jedoch nicht vor der Schule oder während des Schulunterrichts. Und keinesfalls nach 18 Uhr! Zwischen 15 und 18 Jahren, also bis zum Erreichen der Volljährigkeit, gilt man vor dem Gesetz als Jugendlicher. Hier sind die Regelungen etwas weniger streng. Beim Thema Schule allerdings versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Mindestens neun Jahre, so die Schulpflicht in den meisten Bundesländern, muss jedes Kind zur Schule gehen. Offiziell ist man in dieser Zeit „vollzeitschulpflichtig" und es gelten für Jugendliche die gleichen Arbeitsverbote wie für Kinder. Lediglich in den Ferien oder am Wochenende können Jugendliche einen Job annehmen – für maximal vier Wochen.
Genau solch einen Job hat der 17-jährige Robin gerade gefunden. Er wird in den Oster- und Pfingstferien in einem Steuerberaterbüro aushelfen und dort Akten sortieren. Sein erster Gang hat Robin deshalb zum Einwohner-meldeamt geführt. Dort hat er sich eine Lohnsteuerkarte besorgt. Bis zu 885 Euro im Monat kann er steuerfrei verdienen. Liegt der Verdienst beispielsweise bei einem Ferienjob darüber, werden zunächst Steuern fällig, die aber wieder zurückgeholt werden können. Dazu muss bis Ende Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgegeben werden.
Doch Achtung: Eltern, deren Kinder über 8004 Euro pro Jahr verdienen, erhalten kein Kindergeld mehr.
Mit dem Geld auskommen lässt sich lernen
Karolins Eltern haben sich Zeit genommen, mit ihrer Tochter zu reden, insbesondere auch über die Geldprobleme der 13-Jährigen. Dabei kam heraus, dass Karolin schlicht der Überblick fehlt. So ganz genau weiß sie nie, wo ihr Geld bleibt. Karolin ist felsenfest davon überzeugt, eigentlich ganz sparsam zu sein. Deshalb verabredet die Familie einen Versuch: Für jede Geldausgabe soll Karolin einen Strich machen. Dazu besorgen ihr die Eltern einen Taschengeldplaner.
Und tatsächlich zeigt sich schon nach wenigen Tagen: Hier etwas Süßes, dort etwas zu trinken, mal ein winziges Accessoire oder ein Sticker – die angeblichen „Nicht-Ausgaben" summieren sich zu vielen kleinen Geldgeschäften. Karolin ist fest entschlossen, ihr Geld künftig besser einzuteilen. Und weil ihre Eltern ihr signalisiert haben, dass sie es prinzipiell gut heißen, wenn die Tochter eigenes Geld verdient, plant die 13-Jjährige für die Zeit nach ihrem Geburtstag: Sie will anderen Schülern Nachhilfeunterricht geben.
Tipps für den Umgang mit Geld
Im „Budgetkompass für Jugendliche" sowie „… für die Familie" finden Sie zahlreiche Infos und Tipps, mit denen sich Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht bringen lassen. Die Broschüren können kostenlos bestellt werden bei Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, RatgeberService Telefon 0180 1 547490 oder unter www.geld-und-haushalt.de.

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